eGovernment-Gesetz mit Online-Konsultation Nordrhein-Westfalen bringt eGovernment-Gesetz auf den Weg
Lange hat es gedauert, bis die Landesregierung in Düsseldorf mit ihrem eGovernment-Gesetz auf Kurs lag. Nun soll das eGovernment-Gesetz aber auch gleich eine „neue Ära des digitalen Zeitalters“ einläuten. Damit man hier nicht zu kurz springt, soll die Bevölkerung im Rahmen einer Online-Konsultation den Gesetzentwurf bewerten.
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Dazu Ralf Jäger, Innenminister des Landes: „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und zum Bürokratieabbau. Es verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung. Viele Behördengänge können sich die Menschen in NRW in Zukunft sparen. Gerade im digitalen Zeitalter ist das eine berechtigte Erwartung an eine moderne Verwaltung“.
Die Landesregierung dazu weiter: „Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können, sollte im Internetzeitalter möglich sein. Dieses Ziel verfolgt das neue Gesetz: Vom Antrag bis zum Bescheid läuft alles elektronisch. So sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden und sparen sich den Weg ins Amt.“
Weiter sollen es die elektronischen Dienste in Zukunft jedem ermöglichen, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag online zu erledigen. So könnten alle Beteiligten Anfragen, Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift schnell elektronisch austauschen, anstatt aufwendig Briefe zu verschicken.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Behörden des Landes bis 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen. Damit werden auch eine elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes möglich sein. Bei der Umsetzung des Gesetzes werden anerkannte Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine gewichtige Rolle spielen.
Der Zugang zur Landesverwaltung soll über eine qualifizierte Signatur und eine eine De-Mail-Adresse nach dem De-Mail-Gesetz ermöglicht werden. Für die Signatur soll durch das Land ein Verschlüsselungsverfahren bereitgestellt werden.
Auch die Nutzerfreundlichkeit soll durch das eGovernment-Gesetz eine besondere Wertschöpfung erfahren. Dazu gehöre insbesondere der barrierefreie Zugang zu den Verwaltungsangeboten.
Lobenswert ist, dass das geplante Gesetz auch eine Selbstverpflichtung enthält, die verbindlichen Beschlüsse des IT-Planungsrats umzusetzen. Dazu heißt es im Entwurf: „Fasst der IT-Planungsrat einen verbindlichen Beschluss über fachunabhängige und fachübergreifende Interoperabilitäts- oder Sicherheitsstandards gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 3 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (...) so sind diese Standards durch die Behörden des Landes und Gemeinden und Gemeindeverbände bei den von ihnen eingesetzten informationstechnischen Systemen einzuhalten.“
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