Nationaler Normenkontrollrat legt Jahresbericht vor NKR fordert konsequenten Ausbau von eGovernment

Redakteur: Manfred Klein

Der Nationale Normenkontrollrat überreichte heute der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2014. Der Bericht enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung im Berichtszeitraum Juli 2013 bis Juni 2014. Er steht unter dem Motto „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen.“

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Beim Bürkratieabbau bleibt noch viel zu tun
Beim Bürkratieabbau bleibt noch viel zu tun
(Foto: Luis-Louro - Fotolia.com)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) kritisiert in seinem Jahresbericht, dass bei wesentlichen Vorhaben, welche die Bundesregierung zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat, zum Zeitpunkt der Kabinettbefassung die vorgeschriebene Kostentransparenz nicht gegeben war.

So seien die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in den vergangenen 12 Monaten im Saldo um 9,2 Milliarden Euro gestiegen. Die Kostentreiber waren dabei insbesondere Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und den Finanzmärkten.

„Wir brauchen Entschlossenheit der Politik auf allen Ebenen, Ernst zu machen mit der Begrenzung und Verringerung der Kostenbelastung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen. Ein erster Schritt dahin ist es, die Kosten transparent zu machen, wie es das Normenkontrollratsgesetz verlangt. Dies bedeutet, dass Regierung und Parlament Zahlenangaben zu Bürokratie- und Folgekosten vorlegen, bevor sie über neue Gesetze entscheiden“, erklärte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung enthält der Jahresbericht Vorschläge, insbesondere zu einer stärker vollzugsorientierten Gesetzgebung, einer engeren Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei der Ermittlung von Folgekosten und zu mehr Kostentransparenz auch bei der EU-Gesetzgebung.

Eine Chance, Folgekosten insbesondere für die Wirtschaft zu vermeiden, bietet nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates der „one-in-one-out“-Ansatz, der in Großbritannien seit 2011 umgesetzt wird. Grundgedanke ist, dass eine neue Belastung durch eine gesetzliche Regelung nur geschaffen werden darf, wenn im Gegenzug dazu eine Entlastung zumindest in gleicher Höhe umgesetzt wird. Ziel des Ansatzes ist es, dass die Belastungen der Wirtschaft mit Folgekosten durch die Gesetzgebung nicht weiter zunehmen.

Der Nationale Normenkontrollrat fordert zudem den konsequenten Ausbau der elektronischen Verwaltung. Zum einen müsse mehr investiert werden, zum anderen sollten verfügbare Mittel besser eingesetzt werden.

„Teure Einzellösungen werden toleriert, eine ressortübergreifende Steuerung findet de facto noch nicht statt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und Bund lässt zu wünschen übrig. Daran ändert leider auch das jüngst verabschiedete Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 noch nichts. Dabei könnten Ansätze wie 115-Online oder die Neuauflage des Einheitlichen Ansprechpartners erheblich zu Vereinfachungen und damit zur Kostenreduzierung beitragen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Dr. Ludewig.

Bereits in seinem Jahresbericht 2013 hatte der NKR darauf hingewiesen, dass sich fast die Hälfte der von der Bundesregierung zwischen 2006 und 2013 erreichten 25 Prozent Entlastungen bei den Bürokratiekosten der Wirtschaft auf Vereinfachungen durch elektronische Verfahren zurückführen lassen.

eGovernment lohne sich insbesondere bei Verfahren mit hohen Fallzahlen, etwa durch Anerkennung elektronischer Rechnungen beim Vorsteuerabzug, durch elektronische Meldungen zu den Sozialversicherungen oder durch elektronische Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen, so der NKR.

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