Netzpolitik im Spiegel der Parteien Nicht immer ist die Avantgarde dort, wo man sie vermuten würde
Kaum eine Partei, die sich das Thema Netzpolitik nicht auf die Fahnen geschrieben hätte. Doch was ist Netzpolitik eigentlich und was bedeutet sie für eGovernment? Darüber gehen die Meinungen in der Parteienlandschaft zum Teil deutlich auseinander. eGovernment Computing hat die Parteiprogramme unter die Lupe genommen.
Anbieter zum Thema

Zudem schienen die etablierten Parteien in der Vergangenheit beim Thema Netzpolitik allzu oft mehr Getriebene, denn Gestalter zu sein – hatte doch die Piratenpartei das Thema längst besetzt. Aber auch das hat sich inzwischen geändert.
Oder wer hätte gedacht, dass die CSU dieser Tage nicht nur bereits ihren zweiten Netzkongress abgehalten hat, sondern auch gleich noch ein Positionspapier verabschiedete, das stellenweise wirkt, als sei es aus der Feder eines Mitglieds der Piratenpartei.
Doch zunächst zurück zur Eingangsfrage: Was ist Netzpolitik eigentlich? Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, versucht auf ihren Internetseiten eine Definition zu geben.
Dort heißt es: „Ziel unserer Netzpolitik ist es, die Vielfalt des Internets zu bewahren, weitere Chancen zu erschließen und Risiken zu minimieren. Der Begriff Netzpolitik steht für den politischen Umgang mit dem Internet und allen damit zusammenhängenden Fachfragen.“
Wesentliche Punkte seien:
- die Gewährleistung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Internet,
- die Sicherung der Infrastrukturen (insb. Cybersicherheit) und Wahrung der Netzneutralität,
- der Ausbau staatlicher Angebote im Netz und Standardisierung und
- die Gefahrenabwehr und Bekämpfung der Kriminalität im Internet.
Und weiter: „Das zentrale Anliegen der BMI-Netzpolitik besteht darin, die Chancen des Internets zu nutzen und die Freiheiten, die es mit sich bringt, zu wahren. Gerade im Bereich des Internets muss darauf geachtet werden, dass die Rechtsordnung mit dem gebührenden Augenmaß weiter entwickelt wird.“
Soweit als möglich solle daher auf das bestehende Recht zurückgegriffen und Selbstregulierungskräfte gestärkt werden. Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts sei darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovationen und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden.
Das liegt es auf der Hand, einmal zu sehen, wie die großen Parteien mit dieser Vorgabe umgehen.
(ID:32550230)