Nordrhein-Westfalen Neues Meldeportal bei Cybergrooming-Verdacht soll Anzeige erleichtern
Mit einem Online-Formular will die Landesanstalt für Medien NRW die Meldung von Cybergrooming-Verdachtsfällen vereinfachen. Wird ein Kind oder ein Jugendlicher Opfer dieser Form des sexuellen Missbrauchs, bei dem Täter im Internet mit dem Ziel sexueller Kontakte Minderjährige ansprechen, kann der Verdacht in dem Portal niedrigschwellig an die Medienexperten und Jugendschützer gemeldet werden, teilte die Landesanstalt mit.
Anbieter zum Thema

Auch Lehrkräfte oder Eltern seien angesprochen, mögliche Fälle zu melden. Die Angaben werden dann geprüft und an die bei der Kölner Staatsanwaltschaft angesiedelte Ansprechstelle Cybercrime weitergeleitet.
Laut einer im Dezember veröffentlichten Studie der Landesmedienanstalt ist bereits ein Viertel aller Kinder im Netz von Erwachsenen zu Verabredungen aufgefordert worden. Jeder sechste Heranwachsende hatte in der Umfrage angegeben, ihm sei von einem erwachsenen Online-Kontakt schon mal eine Gegenleistung für ein Video oder Foto versprochen worden. Und 15 Prozent sagten, man habe ihnen ungefragt Nacktbilder zugesandt.
„Cybergrooming ist eine Straftat, doch das Bewusstsein dafür ist insbesondere bei Erwachsenen nicht groß. Und die Meldung eines Verdachtsfalls war bisher sehr kompliziert“, erklärte Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, am Donnerstag in Düsseldorf. Auf Einladung von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatten dort Experten der Landesmedienanstalt sowie der Ansprechstelle Cybercrime mit Schulleitungen und Lehrkräften über Cybergrooming und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie im Internet gesprochen. Zentraler Gegenstand des Austauschs waren laut Mitteilung die neue Möglichkeit zur vereinfachten Anzeige und die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Täterinnen und Tätern.
(ID:47991448)