Verbraucherschutz im Internet Neues Gesetz: Mehr Vertrauen für eCommerce und eGovernment

Redakteur: Manfred Klein

Die Abzocke im Internet hat sich zu einer Plage entwickelt. Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen über Kostenfallen und andere Betrugsversuche. Ein neues Gesetz soll unlauteren Angeboten im Web jetzt einen Riegel vorschieben.

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Sicheres Einkaufen im Internet – auch dafür soll das Gesetz sorgen
Sicheres Einkaufen im Internet – auch dafür soll das Gesetz sorgen
(Foto: ©-Ilona-Baha---Fotolia.com)

Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentums­gesetzes“, soll mit einem verpflichtenden Internet-Button Abhilfe schaffen und so das Vertrauen der Verbraucher stärken. Das kommt nicht nur dem eCommerce zugute, auch eGovernment kann von gut geschützten Bürgern im Internet nur profitieren.

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Bis das neue Gesetz am 1. August in Kraft tritt, müssen sich die Anbieter beeilen und ihre Bestellformulare auf den aktuellen Stand bringen“.

Denn mit dem Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein.

Der neue Bestell-Button muss dem Verbraucher sofort und unmiss­verständlich klarmachen, auf was er sich einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.

Alle wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt.

Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet.

Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden – ob per Computer, Smartphone oder Tablet.

Das Gesetz hat am 2. März den Deutschen Bundestag und am 30. März den Bundesrat passiert. Durch die nun erfolgte Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Buttonlösung nun in Kraft treten.

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt.

Die Richtlinie ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

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