Die Öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Branchenverband Bitkom und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt.
Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom
(Foto: Bitkom)
Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, präsentierten eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter. Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
Die Mustererklärung orientiert sich an den sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dazu gehört, dass die Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden.
Beide Parteien sind zufrieden mit dem Ergebnis: „Mitunter wurde hart gerungen, aber dafür haben wir auch ein verbindliches Ergebnis erzielt. Das ist viel wert“, sagt Settekorn.
Rohleder ergänzt: „Wir freuen uns über die Einigung, weil sie Sicherheit für die Vergabestellen und die Bieter schafft.“
Bund, Länder und Kommunen geben jährlich über 19 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und Dienstleistungen aus, darunter 2,4 Milliarden für IT-Hardware.
„Angesichts dieser Zahlen müssen sich öffentliche Beschaffer und bietende Unternehmen gleichermaßen ihrer sozialen Verantwortung stellen“, so Settekorn.
Rohleder sagt: „Da öffentliche Ausschreibungen mit viel Aufwand verbunden sind, musste eine Lösung gefunden werden, die in der Praxis für die bietenden Unternehmen und Hersteller realisierbar ist.“
Zunächst wurde eine praxisnahe Lösung für den Kauf von Hardware erzielt. Diese wird bei einer aktuell anstehenden Ausschreibung für Drucker bereits verwendet.
Die Einigung soll der erste Schritt in einem umfassenden Stufenplan für mehr soziale Nachhaltigkeit im öffentlichen ITK-Einkauf sein. Nach einer gemeinsamen Evaluation wollen Bitkom und BeschA die Zusammenarbeit für weitere Bereiche fortsetzen.
Die Mustererklärung kann auch als Ergänzung des neuen EVB-IT-Rahmenvertrags genutzt werden.
Die gemeinsam erarbeitete Mustererklärung und die vertragliche Regelung stehen hier zum Download bereit.
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Stand vom 30.10.2020
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