Öffentliche Sicherheit Mit Bodycams alles im Blick

Autor Susanne Ehneß

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern wird mit Bodycams ausgestattet. Der Einsatz der Körperkameras ist gesetzlich klar geregelt.

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Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bekommt Bodycams des Modells „VB400“
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bekommt Bodycams des Modells „VB400“
(© Motorola Solutions)

Die öffentliche Ausschreibung des Innenministeriums konnte der Anbieter Motorola Solutions mit seinem Modell VB400 für sich entscheiden – nachdem eine Projektgruppe in einem Pilotversuch verschiedene Bodycam-Modelle getestet hatte. „Die Bodycams haben sich während eines Pilotprojektes in der Landespolizei hervorragend bewährt“, kommentiert Innenminister Torsten Renz, der den Einsatz der Kameras für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nun freigeben hat. „Aufgrund der Videoaufzeichnung besteht eine deutlich höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. Des Weiteren kann das Einsatzgeschehen durch Bild und Ton genau dokumentiert werden“, begründet Renz die Anschaffung.

„Hohes Gewaltniveau“

147 Kameras wurden an die Polizeireviere in Schwerin, Wismar, Güstrow, Rostock-Reutershagen, Rostock-Lichtenhagen, Greifswald, Stralsund, Neubrandenburg und Waren übergeben. „In den neun ausgewählten Revierbereichen tritt Gewalt gegen Polizeibeamte vergleichsweise häufig auf. Die Bodycams gehen also dorthin, wo wir uns zunächst den größten Nutzen versprechen“, betont der Innenminister.

Zwar sei in Mecklenburg-Vorpommern die Gesamtzahl der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte im vergangenen Jahr von 1750 auf 1518 zurückgegangen, doch sei dies nur eine Seite der Medaille: „Angesichts der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall nahezu aller Risikofußballspiele, Großveranstaltungen und Menschenansammlungen erschreckt das immer noch hohe Gewaltniveau.“

„Wir sehen weltweit eine steigende Nachfrage nach Bodycams, die erfolgreich dabei helfen, aggressives Verhalten zu deeskalieren, Beweismittel zu sichern und damit zu mehr Transparenz von Einsätzen führen“, ergänzt Axel Kukuk, Country Manager der Motorola Solutions Germany.

Rechtliche Grundlage

Mit im Paket der neuen Bodycams ist eine Software, mittels derer die aufgezeichneten Videos automatisch gespeichert und gemeinsam mit Zeit, Datum und Ort sowie den von den Beamten hinzugefügten Einsatzdaten archiviert werden können. Die Verwendung der Kameras und Aufzeichnungen ist in Paragraph 32a des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG MV) geregelt. Die Polizei darf demnach Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr anfertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Auch die Pre-Recording-Funktion, bei der sich Ereignisse bereits 60 Sekunden vor dem manuellen Aufnahmestart aufzeichnen lassen, ist geregelt. „Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen auch der Anlass für das polizeiliche Handeln dokumentiert werden kann“, heißt es aus dem Innenministerium.

Die Speicherung der Aufzeichnungen unterliegt dabei strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. „Die Aufzeichnungen verbleiben für die Speicherungsdauer auf der jeweiligen Dienststelle. Die Speicherungsdauer für alle Aufzeichnungen nach dem Gefahrenabwehrrecht beträgt 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Daten vom System automatisch gelöscht. Die Löschung wird in der Verwaltungssoftware dokumentiert“, fasst das Innenministerium zusammen.

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