Ausbau der europäischen IT-Infrastruktur Ministerkonferenz forciert EU-Dienstleistungsrichtlinie
Im Zeitalter der großen Entdeckungen war die portugiesische Hauptstadt Lissabon eine der bedeutendsten Städte in Europa. Von hier aus nahmen zahlreiche Expeditionen ihren Ausgang, viele mutige Seefahrer setzten hier die Segel in Richtung der Neuen Welt. Heute gibt sich die portugiesische Hauptstadt etwas bescheidener. Doch wegweisende Impulse gehen immer noch von ihr aus. Am 19. September 2007 endete in Lissabon die europäische Ministerkonferenz zum Thema eGovernment.
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In der Abschlusserklärung verpflichten sich die Minister zum zügigen Ausbau einer europäischen IT-Infrastruktur für eGovernment. Der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in eine entsprechende IT-Infrastruktur kommt – so die Überzeugung der Minister – in diesem Kontext eine Schlüsselrolle zu. In Zukunft soll es verstärkt darum gehen, IT-Systeme zu schaffen, die auch grenzüberschreitend zusammenarbeiten und harmonieren. Außerdem soll eGovernment zum Bürokratieabbau beitragen, und die Mitgliedstaaten sind angehalten, voneinander zu lernen und Erfahrungen auszutauschen.
Seit Dezember 2006 ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossene Sache und muss bis Ende 2009 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Doch die Umsetzung stellt eine große Herausforderung für die Öffentlichen Verwaltungen dar. So fordert die Richtlinie ein flächendeckendes Netz sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner, die Dienstleister bei der Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat unterstützen sollen, Informationen aus einer Hand und die zentrale Erledigung aller Behördengänge. Die gesamte Verfahrensabwicklung soll dabei elektronisch erfolgen, was in den Mitgliedstaaten neue IT-Architekturen erforderlich machen wird. Darüber hinaus sind die nationalen Behörden im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit zur Amtshilfe verpflichtet. Hierfür wird eine neue elektronische Kommunikationsplattform, das sogenannte Binnenmarktinformationssystem (BIS) eingerichtet.
Politischer Handlungsdruck
In einem Bereich hat die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie bereits Wirkung gezeigt: Der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten hat zugenommen. Denn in allen Staaten herrscht ein großer politischer Druck, die IT-Implementierung rechtzeitig vor 2009 zu realisieren. Entsprechend ausgeprägt ist das Interesse an einem Austausch von Best Practices für die effektive Umsetzung der Richtlinie. Dieser Erfahrungsaustausch geschieht heute meist noch in relativ unstrukturierter Art und Weise. Doch der Umgang mit der Dienstleistungsrichtlinie könnte Lernprozesse anstoßen, die schließlich in einer Art standardisiertem Vorgehen münden. Das könnte im Prinzip folgendermaßen aussehen:
Schritt 1: Best-Practice-Ansätze entwickeln
Die bestehenden politischen eGovernment-Gremien wie die i2010 Unterarbeitsgruppe eGovernment oder das EPAN (European Public Administration Network) richten eine kleine Task Force von Experten aus den Mitgliedstaaten ein, die Best-Practice-Ansätze für die IT-gestützten Abläufe für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie identifiziert oder konzipiert und zur Entwicklung und Umsetzung vorschlägt.
Schritt 2: Pilotierung in ausgewählten Mitgliedstaaten
Unter enger Einbeziehung der IDABC1, einer Abteilung der Europäischen Kommission, könnte in einem nächsten Schritt eine solche Best-Practice-Lösung entwickelt und getestet werden. Anschließend wären weitere Pilotimplementierungen in anderen Mitgliedstaaten – ebenfalls mit EU-Förderung – möglich, um eine weitestgehende Anwendbarkeit zu erreichen.
Schritt 3: Begutachtung und EU-weite Empfehlung von Best Practices
Die Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten würden dann von der Kommission, das heißt, von der Abteilung IDABC und den beteiligten Behörden, zu Best-Practice-Lösungen konsolidiert. Sie könnten dann von den genannten politischen EU-Gremien in Form von unverbindlichen Richtlinien für alle EU-Mitgliedstaaten verbreitet und deren Anwendung unterstützt werden.
Betrachtet man die Fortschritte, welche die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei der IT-bezogenen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie machen, gibt es den einen oder anderen Kandidaten, der das Potenzial zum Best-Practice-Vorbild mitbringt. Auch Deutschland könnte zu diesem Kreis gehören, weshalb ein Blick auf den konkreten Stand der Umsetzung hierzulande lohnt.
Wie sich Deutschland vorbereitet
Derzeit laufen in Deutschland auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen Vorbereitungen zur Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Organisatorische Fragen spielen dabei eine große Rolle: zum Beispiel die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Kammern, die Anpassung von Rechtsnormen für Dienstleistungsunternehmen sowie die Frage, wie die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners ausgestaltet werden soll.
Hier in vereinfachter Form die wichtigsten Abläufe und Zusammenhänge: Will sich ein ausländischer Dienstleister in Deutschland niederlassen, ist sein erster Anlaufpunkt ein zentrales Informationsportal, mit dessen Hilfe er sich über mögliche Standorte für sein Unternehmen informieren kann. Auch bei der Suche nach dem für ihn zuständigen einheitlichen Ansprechpartner ist dieses Portal behilflich. Übrigens: Ein solches Informationsportal lässt sich auf Bundes- oder Landesebene realisieren. Stadtstaaten haben ebenfalls gute Voraussetzungen, den EAP als zentrale Anlaufstelle umzusetzen. In Flächenstaaten ist eher eine dezentrale Lösung mit mehreren EAPs in den Regierungsbezirken oder Landkreisen realistisch. Hat der Dienstleister den für ihn relevanten EAP ausfindig gemacht, muss er sich zunächst elektronisch identifizieren. Voraussetzung dafür sind ein einheitlich akzeptiertes Verfahren zur Identifikation sowie ein elektronischer Personalausweis. Der EAP unterstützt den Dienstleister dann bei allen Vorgängen, die zur Anmeldung seines Gewerbes notwendig sind. Hierzu muss er elektronisch mit vielen denkbaren Behörden und Organisationen in Kontakt treten, vom Handelsregister über die Industrie- und Handelskammer bis hin zum Gewerbeaufsichts- und zum Finanzamt – je nach Art der Dienstleistung ergibt sich eine andere Konstellation. Der elektronische Datenaustausch zwischen EAP und Behörde muss dabei nicht nur sicher und vertraulich, sondern auch mit den jeweiligen Fachverfahren der Behörden kompatibel sein.
Last but not least müssen die Daten der Dienstleistungsunternehmen dem zentralen Dienstleistungsregister des Bundes (DL-R) sowie dem zentralen Binnenmarktinformationssystem der EU (IMI) zur Verfügung gestellt werden. Und nicht zu vergessen: Der EAP möchte seine Leistungen auch gerne von seinen Clienten honoriert wissen – und zwar auf digitalem Weg per ePayment.
In Bezug auf die IT-Architektur sind die wichtigsten Basiskomponenten definiert: eine Portallösung als Anlaufstelle für den Dienstleister, Authentifizierungssysteme zur Identifikation, Schnittstellen und Standards für die Datenübertragung zu Behörden und beteiligten Stellen, ein System für die Dokumentenablage und –archivierung, ein System zur Zahlungsabwicklung sowie ein eMailsystem.
Standards dringend gesucht
Wo Standards besonders dringend benötigt werden, zeigt ein Blick auf die Komponenten: Die Identifikation des Dienstleisters beim EAP ist eine zentrale Komponente. Eine nationale Lösung macht hier wenig Sinn, denn es geht ja im Kern darum, sich in ganz Europa mit einem einheitlichen Identifikationsdokument nach einheitlichen Standards in puncto Sicherheit ausweisen zu können. Hier wird ein EU-einheitlicher Standard zwingend notwendig sein.
Die Ablage und die Archivierung von Dokumenten findet im künftigen System auf mehreren Ebenen statt. Während für die Archivierung beim EAP oder im Dienstleistungsregister des Bundes ein nationaler Standard ausreicht, ist für die Dokumentation im europäischen Binnenmarktinformationssystem ein EU-Standard unabdingbar. Deshalb gilt: Die Einführung eines einheitlichen Dokumentenstandards auf beiden Ebenen ist dringend angeraten.
Das Antragsverfahren, das heißt, vor allem das Formularmanagement, kommt im Prinzip mit rein nationalen Lösungen aus. Zumindest solange diese Formulare nicht in das zentrale europäische Dienstleistungsregister eingepflegt werden müssen. Auf lange Sicht sind also auch hier EU-weite Standards angeraten.
Beim Thema Bezahlfunktion und eMail-Verkehr spricht vieles für europaweit einheitliche Standards. Die Zahlungsvorgänge und der elektronische Postverkehr sind grenzüberschreitend und sollten in ganz Europa denselben Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Zuverlässigkeit genügen.
Fazit: Der Kurs stimmt
Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird also eine Beschäftigung mit diesen einheitlichen Standards einhergehen. Das Ziel scheint klar zu sein. Mit dem kräftigen Rückenwind, der sich durch die Lissaboner Erklärung ergeben hat, liegt es näher als je zuvor. Das gibt Hoffnung für die Zukunft.
Artikelfiles und Artikellinks
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