Projekt des Normenkontrollrats Mehr Zeit für Patienten statt für Bürokratie
Bei einer Zwischenbilanz des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ konnte der Nationale Normenkontrollrat erste Erfolge verzeichnen.
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Der Nationale Normenkontrollrat hatte gemeinsam mit Trägern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und dem Bundesgesundheitsministerium die bürokratischen Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen auf den Prüfstand gestellt und sich im Jahr 2015 auf 20 Handlungsempfehlungen geeinigt, die im Praxisalltag dabei helfen können, unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand
Rund die Hälfte der Handlungsempfehlungen wird gegenwärtig vollständig umgesetzt, für fünf weitere Handlungsempfehlungen ist die Umsetzung weit fortgeschritten. Es konnten beispielsweise Formulare vereinheitlicht und vereinfacht werden, die in einer sehr hohen Zahl im Jahr ausgestellt werden. Dies erleichtert sowohl die Arbeit des Arztes als auch die der zuständigen Krankenkassen. Es konnten aber auch Fortschritte bei der Digitalisierung von Formularen und den dahinter stehende Prozessen erreicht werden. So können Ärzte unter anderem Laborüberweisungen vollständig digital tätigen.
Für Zahnärzte werden gegenwärtig die vertraglichen und technischen Grundlagen für eine vollständige Umstellung von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren von zahnärztlichen Leistungen vereinbart. Dies geht weit über die Handlungsempfehlung hinaus, die sich zunächst nur auf den Bereich der Parodontologie beschränkte.
„Die Ergebnisse zeigen, dass es sich lohnt, das Bürokratie-Übel in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie Zahnarztpraxen gemeinsam an der Wurzel zu packen. Die Arbeit ist jedoch damit noch nicht beendet. Es bleibt weiterhin viel zu tun“, so Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates und Projektverantwortlicher.
Daher setzen sich die Projektteilnehmer das Ziel, noch nicht umgesetzte Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise eine bessere Koordinierung der unterschiedlichen Überwachungsbehörden in den Ländern bei der Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und Infektionsschutzgesetz sowie die noch frühzeitigere Bürokratiekostenabschätzung im Gemeinsamen Bundesausschuss aber auch weitere übergreifende und für alle gleichermaßen geltende Themen konsequent und systematisch weiterzuverfolgen. Darüber hinaus fordern sie einen stärkeren Dialog mit Gesetz- und Verordnungsgeber sowie Vollzugs- und Überwachungsbehörden, um gemeinsam Bürokratieabbau und effizientes Handeln voranzutreiben. Großes Potenzial sehen sie darin, Prozesse zu digitalisieren und Formulare praxistauglich zu gestalten.
Projektpartner des Nationalen Normenkontrollrates bei der Zwischenbilanz waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Begleitet wurde das Projekt durch das Bundesministerium der Gesundheit, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt (GBü).
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