Handlungsempfehlungen für eGovernment Mehr Nutzen für Bürger und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Redakteur: Manfred Klein

Mecklenburg-Vorpommern setzt große Hoffnungen auf den Ausbau von eGovernment – auch in finanzieller Hinsicht. Doch noch sind manche Probleme ungelöst. Die Autoren des Masterplans haben daher Handlungsempfehlungen erarbeitet, die bis 2016 umgesetzt sein sollen. Diese Strategie stellt den Nutzen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen.

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Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Richtlinienkompetenz für eGovernment
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern übernimmt die Richtlinienkompetenz für eGovernment
(Foto: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern)

Grundlage der Handlungsempfehlungen sind in weiten Bereichen die Zielvorgaben der Nationalen eGovernment-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen.

In den Handlungsempfehlungen des Masterplans schlägt sich diese Nutzeroerinetierung in sieben Zielbereichen nieder:

  • Orientierung am Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz
  • Transparenz, Datenschutz und Datensicherheit
  • gesellschaftliche Teilhabe
  • Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit
  • leistungsfähige IT-Unterstützung
  • verwaltungsübergreifende Kooperationen.

Der Schwerpunkt der eGovernment-Aktivitäten soll dabei auf dem ersten, zweiten und vorletzten Punkt liegen.

Orientierung an Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

So hält die Handlungsempfehlung zum ersten Punkt fest: „Die Qualität des eGovernment-Angebots bestimmt sich in erster Linie am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung“ und leitet daraus die Forderung nach einer flächendeckenden Breitbandversorgung ab.

Die elektronische Kommunika­tion müsse zudem anwenderfreundlich und barrierefrei sein. Auch seien die Verwaltung und ihre Mitarbeiter ausreichend auf die Herausforderungen und Aufgaben im eGovernment vorzubereiten und auszubilden.

Wirtschaftlichkeit und E­ffizienz

Für dieses Aufgabengebiet hält die Handlungsempfehlung fest: „Der Zielbereich Wirtschaftlichkeit und Effizienz umfasst die wirtschaftliche, schnelle und qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgaben durch die Verwaltung.“ Dazu seien die Prozessketten in den Verwaltungen ebenenübergreifend und kundenorientiert zu optimieren sowie durchgängig zu digitalisieren.

Darüber hinaus sollen die Abläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung möglichst vollständig elektronisch umgesetzt und unterstützt werden.

Im Zusammenspiel mit einer immer wieder erneuerten Aufgabenkritik und Prozessoptimierung soll eGovernment so seinen Beitrag dazu leisten, die Versorgung von Wirtschaft und Bürgern bei unverminderter Qualität und reduzierten Kosten sicherzustellen.

Diese Maxime wirkt sich auch positiv auf den Datenschutz aus. „Es werden nur diejenigen personen­bezogenen Daten erhoben und verarbeitet, die für die Erfüllung der jeweiligen Verwaltungsaufgabe benötigt werden. Soweit möglich und sinnvoll soll die anonyme oder pseudonyme Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht werden. Bürger können sich im Rahmen der bestehenden gesetz­lichen Regelungen Transparenz über die zu ihrer Person bei öffentlichen Stellen verarbeiteten Daten verschaffen.“

Verwaltungsunterstützung durch l­eistungsfähige IT

Zu verwirklichen ist dies nur mit einer leistungsfähigen IT, die aber erst einmal kostet. Im Zuge der Handlungsempfehlung setzen die Verantwortlichen beim Ausbau von eGovernment auch auf eine „angemessene Modularisierung der IT-Systeme“. Die Lösungen sollen so einfach wie möglich, aber auch skalierbar sein. Zudem sei auf die Einhaltung von Standards, die Sicherung der Interoperabilität und eine verstärkte Zusammenarbeit – etwa in den IT-Dienstleistungszentren – zu achten.

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