Baden-Württemberg und Bayern kooperieren bei eGovernment Mehr Einfluss für den Süden der Republik im IT-Planungsrat?

Redakteur: Manfred Klein

Baden-Württemberg und Bayern wollen bei der Nutzung von Informations- und eGovernment-Technologien enger zusammenzuarbeiten. Die Kooperation hat die arbeitsteilige Erarbeitung von Lösungen zum Ziel. eGovernment Computing sprach mit den beiden Landes-CIOs, Franz Josef Pschierer und Dr. Herbert Zinell, über die Zielsetzung der Kooperation.

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Franz Josef Pschierer erhofft sich eine bessere Einbindung der Kommunen in eGovernment
Franz Josef Pschierer erhofft sich eine bessere Einbindung der Kommunen in eGovernment
(Foto: Finanzministerium Bayern)

Im Vordergrund der Zusammenarbeit stehen zunächst grundlegende Fragen, wie etwa Cloud Computing, mobile Computing, IT-Sicherheit und Umsetzung einer eID-Strategie. Geprüft werde auch ein gemeinsames Fortbildungsprogramm für IT-Fachkräfte, die in den Öffentlichen Dienst eintreten, erklärten die beiden Landes-CIOs Dr. Herbert Zinell und Franz Josef Pschierer gegenüber eGovernment Computing.

Auf die Frage, wie eines der Hauptziele der Kooperation, „die Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen beispielhaft voranzubringen“ erreicht werden solle, erklärte der Bayern-CIO Franz Josef Pschierer und derzeit turnusmäßig Vorsitzender des IT-Planungsrates: „Hier sind mehrere Felder zu nennen: Zum einen die Umsetzung der eID-Strategie, zum anderen die Fortsetzung der Zusammenarbeit der beiden Länder im IT-Planungsrat und schließlich die Zusammenarbeit bei den eGovernment-Gesetzen.“

Bei den nächsten Sitzungen des IT-Planungsrates im Oktober seien Entscheidungen zur eID-Strategie zu erwarten. „Diese Vorgaben wollen wir im Echtbetrieb umsetzen.“

Baden-Württembergs CIO, Dr. Herbert Zinell, erklärte zur Frage inwieweit sich beide Länder bei der Fassung jeweils eigener eGovernment-Gesetze abstimmen wollen: „Beide Länder stehen bei der eGovernment-Gesetzgebung vor vergleichbaren Herausforderungen. Sie verfügen als große süddeutsche Flächenländer über teilweise ähnliche Verwaltungs- und IT-Strukturen.“

„Daher werden sich die IT-Beauftragten beider Länder regelmäßig über die wesentlichen Eckpunkte der geplanten gesetzlichen Regelungen und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren. Wo dies sinnvoll ist, können gemeinsame Formulierungen gefunden werden.“

Auf der Arbeitsebene werde zudem ein regelmäßiger Erfahrungs­austausch zwischen den zuständigen Referenten beziehungsweise den jeweiligen Arbeitsgruppen stattfinden. Synergieeffekte können sich auch bei der gemeinsamen Einholung externen wissenschaftlichen Sachverstands und bei Expertenanhörungen ergeben.

Franz Josef Pschierer ergänzte: „Sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg tragen die Kommunen die Hauptlast der Verwaltungstätigkeit. Dies gilt auch für die Digitalisierung von Prozessen vom und zum Bürger. Um den spezifischen Anforderungen der Kommunen an ein eGovernment-Gesetz angemessen Rechnung tragen zu können, ist die enge Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in das Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Umgekehrt können die Kommunen auf diese Weise ihre Verwaltungserfahrung in einem Referentenentwurf einbringen. In Bayern ist der eGovernment-Pakt ein bewährter Rahmen für die laufende Abstimmung zwischen Freistaat und kommunalen Spitzenverbänden in IT-Fragen. Darüber hinaus sind die Kommunen auf der Arbeitsebene auch in die Ressort-übergreifende Arbeitsgruppe zum Bayerischen eGovernment-Gesetz eingebunden, die einen Referentenentwurf erarbeiten soll.“

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