eHealth-Gesetz Medikationsplan: Technische Umsetzung steht

Autor Ira Zahorsky

Krankenkassen, Apotheken, Bundesärztekammer und IT-Industrie haben sich auf eine einheitliche technische Spezifikation beim Medikationsplan geeinigt.

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Der Medikationsplan soll Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente unterstützen
Der Medikationsplan soll Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente unterstützen
(Bild: Bild: tibanna79_Fotolia.com)

Ab dem 1. Oktober 2016 haben alle gesetzlich Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben nun in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. sowie HL7 Deutschland e.V. eine Vereinbarung getroffen, die Vorgaben zu Inhalt, Struktur und einem Verfahren zur Fortschreibung auch eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans vorsieht.

Barcode wird zukunftsfähig

Selbstverwaltung und IT-Industrie haben sich somit auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. Diese basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS, die Vorteile der Spezifikation.

Sicherheit, Software, Standard

„Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“, so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV.

„Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.

„Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert", so Fritz Becker, Vorsitzender des DAV. „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein“, erklärt Becker weiter.

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