„Deutschland ist ein Land der Freiheit“ – unter dieser Überschrift hatte die Bundeskanzlerin im Juli ein Acht-Punkte-Programm für den Schutz der Privatsphäre vorgestellt. Das Bundeskabinett hat nun die daraufhin von den jeweils zuständigen Ressorts eingeleiteten Maßnahmen diskutiert und den ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung Programms beschlossen.
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Laut Fortschrittsbericht liegen erste Ergebnisse bereits vor. So habe bereits die Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen mit den USA, Großbritannien und Frankreich erzielt werden können.
Diese hatten das Prozedere für den Fall geregelt, dass ausländische Behörden im Interesse der Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Streitkräfte einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis über ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Bundesnachrichtendienst für erforderlich hielten.
Um die laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung weiter voranzubringen, hat Bundesinnenminister Dr. Friedrich einen Vorschlag für eine Regelung zur Datenweitergabe in Form einer Melde- und Genehmigungspflicht von Unternehmen, die Daten an Behörden in Drittstaaten übermitteln, nach Brüssel übersandt.
Der Regelungsvorschlag sieht vor, dass Datenübermittlungen an Drittstaaten künftig entweder den strengen Verfahren der Rechts- und Amtshilfe unterliegen oder den Datenschutzaufsichtsbehörden gemeldet und von diesen vorab genehmigt werden müssen.
Um die Digitalisierung in Europa zu beschleunigen, will die Bundesregierung zudem die Eckpunkte für eine ambitionierte nationale und europäische IKT-Strategie erarbeiten und in die Diskussion auf europäischer Ebene einbringen.
Im Fortschrittsbericht heißt es dazu: „Darüber hinaus forciert die Bundesregierung die Bündelung von Maßnahmen zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit in der Europäischen Union und fordert eine wirksame Umsetzung der von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst vorgelegten Cyber-Sicherheitsstrategie.“
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Stand vom 30.10.2020
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