FIT-Store geht an den Start Marktplatz für digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen
Der immer mal wieder heftig kritisierte Marktplatz der FITKO geht nun an den Start. Das erste dort angebotenen Leistungsbündel stammt aus Brandenburg. Weitere sollen in Kürze folgen.
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Bis Ende 2022 sollen Öffentliche Verwaltungen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren. Diese digitalen Dienstleistungen müssen nach dem „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip erarbeitet werden. Das bedeutet, dass ein Land Verwaltungsdienstleistungen so digitalisieren muss, dass andere Länder diese übernehmen und nachnutzen können. Im FIT-Store der FITKO können Bundesländer dann diese Leistungen anbieten oder einkaufen.
Der FIT-Store bildet den rechtlichen Rahmen. „Die Bereitstellung der Online-Dienste über den FIT-Store erfolgt aktuell nach dem Modell Software-as-a-Service (SaaS)“, sagt Mareike Banaszak, die in der FITKO als Juristin den FIT-Store betreut und sowohl Anbieter von Leistungen als auch an der Nachnutzung interessierte Länder hinsichtlich der Verträge berät und bis zum Vertragsabschluss begleitet.
FITKO und FIT-Store als Vermittler
Länder, die digitale Dienstleistungen entwickelt haben, können diese über den FIT-Store anbieten. Das Angebot kann dann von anderen Ländern eingesehen werden. Sollte ein Land Interesse an einem Angebot haben, leitet die FITKO diese Interessensbekundung an das Entwickler-Land weiter. Die FITKO stellt mit dem FIT-Store also eine Plattform, auf der digitale Verwaltungsdienstleistungen angeboten und nachgefragt werden können. Die FITKO übernimmt die Vermittlerrolle und sorgt mit standardisierten SaaS-Verträgen auf beiden Seiten für Rechtssicherheit.
Der IT-Planungsrat, ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern koordiniert, verabschiedete die standardisierten Vertragsbedingungen – die SaaS-Verträge – zur Anwendung. Damit sei die Legitimationsgrundlage für den Austausch von digitalen Verwaltungsleistungen im FIT-Store gelegt.
Angebote im FIT-Store
Die ersten Leistungen wurden vom Bundesland Brandenburg im FIT-Store angeboten. Das Leistungsbündel „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ aus Brandenburg ermöglicht die Online-Beantragung eines Aufenthaltstitels unter Berücksichtigung verschiedener Aufenthaltszwecke und Antragsgründe. Mittlerweile steht auch der „Digitale Bauantrag“ aus Mecklenburg-Vorpommern im FIT-Store zur Verfügung. Demnächst würden etwa auch digitale Verwaltungsdienstleistungen zum Arbeitslosengeld II, dem Prostitutionsgesetz, dem Gaststättengewerbe, der Pfandleihe oder zum digitalen Führerscheinantrag im FIT-Store zur Verfügung stehen.
Fazit
Dadurch, dass durch den FIT-Store bereits digitalisierte Verwaltungsdienstleistungen auch für andere Länder angeboten werden können, könne der Digitalisierungsaufwand, der zur OZG-Umsetzung den Ländern bevorsteht, verringert werden.
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Sitzung des IT-Planungsrats
Bekenntnis zur Nachnutzung „Einer für Alle“
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