Datensicherheit hat Vorrang Marburger Bund fordert Verwendungs- und Weitergabeverbot von Krankendaten
In einem Positionspapier stellt der Marburger Bund die Forderung, dass weder gesetzliche noch private Krankenkassen ihren Versicherten Vorteile für die Preisgabe von Krankheitsdaten versprechen dürfen.
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Oft gewähren Krankenversicherungen ihren Kunden beispielsweise finanzielle Vorteile, wenn sie ihre Krankheitsdaten offen legen. Dieser „Verführung“ widerspricht der Marburger Bund (MB) in einem Positionspapier. Auch für die elektronische Patientenakte solle das Verwendungs- und Weitergabeverbot gelten.
„Wir sehen die großen Chancen, die in der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen liegen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Die elektronische Patientenakte kann eine gezieltere Diagnostik und Therapie unterstützen, den vertrauensvollen Austausch und die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patienten und Ärzten stärken und überflüssige Untersuchungen und Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung vermeiden helfen. Um diese Potenziale auszuschöpfen, muss absolut sichergestellt sein, dass Informationen über Behandlungen, Medikamenteneinnahmen, genetische Dispositionen und andere gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen“, so Dr. Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger Bundes. Die elektronische Patientenakte könne nur dann erfolgreich sein, wenn Funktionalität und Datensicherheit gleichermaßen gewährleistet seien.
Die Krankenkassen forcieren ihre Aktenprojekte derzeit. Deutschlands größter Ärzteverband empfiehlt, mögliche Alternativen der Datensicherung in Erwägung zu ziehen. „Bevor einseitig allein Anwendungen der Vorzug gegeben wird, bei denen Krankheitsdaten ausschließlich auf zentralen Servern gespeichert werden, sollten alternative Wege der Datenvorhaltung geprüft und im Falle einer positiven Begutachtung in die weiteren Überlegungen zur Einführung von elektronischen Patientenakten einbezogen werden“, heißt es im Positionspapier des MB.
Auch der Ansicht, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein Auslaufmodell sei, widerspricht der Marburger Bund: „Die elektronische Gesundheitskarte ist besser als ihr Ruf.“ Der Gesetzgeber habe in § 291a SGB V bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wichtige Notfalldaten auch unabhängig von der Möglichkeit des Zugriffs auf eine elektronische Patientenakte verfügbar sind. Dasselbe gelte für den Medikationsplan, der künftig ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden könne.
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