Gemeinsame Initiative von Wirtschaft und Verwaltung
Die öffentliche Ausschreibung und der produktneutrale Einkauf von Monitoren durch die Verwaltung sollen einfacher werden. Das Beschaffungsamt des BMI, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, die Bundesagentur für Arbeit und der Bitkom haben dazu einen Leitfaden veröffentlicht.
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Seit 2008 betreiben die genannten Behörden und der Bitkom eine gemeinsame Online-Plattform, die öffentlichen Auftraggebern Hilfen bei der korrekten Abwicklung von Beschaffungsvorgängen und dem Einkauf von IT-Produkten anbietet.
Die genannten Beschaffungsvorgänge sind komplex, da viele rechtliche Vorgaben und Ansprüche an Umweltschutz und Vergaberecht erfüllt werden müssen. Mittlerweile sind Leitfäden zur Beschaffung von PCs, Notebooks, Servern, Thin Clients und aktuell Monitoren erschienen.
Mit der Ausschreibungshilfe „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Monitore“ reagieren die Betreiber auf die Tatsache, dass die Nachfrage nach Monitoren aktuell wieder gestiegen ist, da viele Laptop-Nutzer aus Gründen der Ergonomie zusätzlich einen externen Monitor erwerben.
Nach Bitkom-Angaben werden in diesem Jahr deutschlandweit über 6 Millionen Bildschirme verkauft. Auch wenn immer mehr tragbare Computer in der Verwaltung genutzt werden, ist ein externer Monitor bei längerem Arbeiten am Computer sinnvoll.
Mobile Rechner haben kleinere Displays und meist keine entspiegelten Oberflächen. Damit erschweren sie das Arbeiten. Zudem befindet sich der integrierte Bildschirm unter ergonomischen Aspekten meist zu tief, wenn er auf dem Schreibtisch steht. Dann sitzt man nicht gerade, sondern krümmt den Rücken.
„Die Broschüre ist eine verlässliche Hilfe für die Einkäufer der Öffentlichen Hand und gibt Hinweise zur produktneutralen Beschaffung von Monitoren“, beschreibt Oliver Lowin, Bereichsleiter Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht beim Bitkom, vor diesem Hintergrund den Sinn der des Leitfadens.
Der Leitfaden zeige, wie eine Leistungsschreibung für Monitore in den Bereichen Darstellung, Ergonomie und Ausstattung produktneutral und gesetzeskonform formuliert werden könne. Damit sei es in Zukunft möglich, Ausschreibungen ohne Verwendung geschützter Marken oder Nennung eines bestimmten Herstellers zu verfassen.
Der Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Monitoren kann kostenlos heruntergeladen werden.
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