Digitalisierung I Langzeitspeicherung ≠ Langzeitspeicherung
Beweissichere Langzeitspeicherung ist Kernbestandteil einer nachhaltigen elektronischen Verwaltungsarbeit.
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Die elektronische Verwaltungsarbeit ist heute in allen leistungsstarken Behörden Realität und gekennzeichnet durch die
» Zunahme von behördeninternen und -übergreifenden Prozessen, die ausschließlich elektronisch abgebildet werden,
» die sichere elektronische Kommunikation in den Prozessen zwischen Verwaltung, Unternehmen und Bürgern und
» die Ermöglichung verfahrensübergreifender Recherchen.
Projekte zur elektronischen Verwaltungsarbeit fokussieren derzeit jedoch stark auf die laufende Bearbeitung – wichtige Fragen angesichts kurzlebiger IT-Innovationszyklen geraten oft in den Hintergrund:
» Wie können elektronische Unterlagen entsprechend der vorgeschriebenen jahrelangen Aufbewahrungsfristen authentisch, unverändert und beweissicher aufbewahrt werden?
» Wie kann die Lesbarkeit der elektronischen Unterlagen langfristig gewährleistet werden?
Ohne nachhaltige Lösungen riskieren Behörden, dass sie in Zukunft nicht mehr oder nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand auf Daten zugreifen können. Sie gefährden somit ihre Rechts- und Beweissicherheit.
TR-ESOR des BSI sowie das OAIS-Modell bieten etablierte Standards und Normen zur beweissicheren Aufbewahrung aller elektronischen Unterlagen.
So hat das Bundesministerium für Gesundheit dies mit Unterstützung von BearingPoint bereits umgesetzt, eine Studie beschreibt Vorgehensweise und Projektergebnisse.
Die beweissichere Langzeitspeicherung ist Kern einer nachhaltigen elektronischen Verwaltungsarbeit – BearingPoint erläutert die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung anhand der zehn wichtigsten Fragen in einem eBook.
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