Abgeordnete dürfen immer twittern – und die Besucher? Landtag Hessen: Ältestenrat entscheidet über Twitter & Livestream
Jetzt mischen die Piraten den hessischen Landtag schon von der Zuschauertribüne auf: Nachdem der Ordnungsdienst des Parlamentes Mitgliedern der Piratenpartei ein Twitter-Verbot erteilt hatte, beschäftigte sich heute der Ältestenrat mit den Kurznachrichten per Handy.
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Das Twittern auf der Besuchergalerie des Landtags ist jetzt bei Plenarsitzungen erlaubt. Eine entsprechende Anpassung der Hausordnung hat das Präsidium gestern ebenso wie der Ältestenrat befürwortet. Abgeordnete konnten dies bisher ohnehin schon tun. Das Fotografieren durch Besucher soll weiterhin untersagt bleiben.
Gleichzeitig haben Ältestenrat und Präsidium des Hessischen Landtags beschlossen, dass es für die künftige Übertragung der Plenarsitzungen im Internet einen Livestream geben wird.
Die Möglichkeit der technischen Umsetzung wird derzeit geprüft, so Landtagspräsident Norbert Kartmann. Das weitere Vorgehen soll in der nächsten Sitzung des Ältestenrats am 22. Mai beraten werden.
Den Stein hatten Mitglieder der Piratenpartei ins Rollen gebracht, als sie von der Besuchertribühne aus twittern wollten. Die Geschäftsordnung des Landtages verbot jedoch generell das Mitbringen von Geräten, mit denen man Film- oder Tonaufnahmen machen kann.
Die Landtagsfraktion der Grünen begrüßte die fraktionsübergreifende Zustimmung im Ältestenrat, dass auch Gästen während der Plenarsitzungen künftig erlaubt werden soll, von der Besuchertribüne zu twittern.
„Es ist erfreulich, wenn Zuschauer zu unseren Sitzungen kommen und sich über unsere Debatten austauschen. Wir tagen öffentlich, die Presse ist anwesend, die Protokolle der Sitzungen sind für jeden einsehbar – mit Twitter haben wir eine weitere Möglichkeit, die Entscheidungsfindungsprozesse im Landtag noch transparenter zu machen und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern auch an die digitale Lebenswirklichkeit anzupassen“, so MdL Kai Klose.
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