eGovernment-Gesetz in Niedersachsen Landesregierung nimmt weitere Hürde

Autor Manfred Klein

Die niedersächsische Landesregierung hat ihr Gesetz über die digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) angepasst und im Landtag eingebracht. Vorausgegangen war diesem Schritt eine Verbandsbeteiligung.

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Niedersachsen arbeitet weiter an seiner Fassung eines eGovernment-Gesetzes
Niedersachsen arbeitet weiter an seiner Fassung eines eGovernment-Gesetzes
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Die Landesregierung hatte im Juli und August 2018 die genannte Verbandsbeteiligung des Gesetzentwurfs durchgeführt und 18 Stellungnahmen erhalten. In diesen wurde die Gesetzesinitiative im Grundsatz begrüßt. Die Anregungen der Verbände wurden nun geprüft und haben zu Anpassungen des Gesetzentwurfs geführt.

Das Gesetz verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung. Es berücksichtigt dabei die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes und regelt dessen systematische Umsetzung in Niedersachsen. Das NDIG trifft darüber hinaus weitere Regelungen. So verpflichtet der Landesgesetzgeber die niedersächsischen Behörden nicht nur dazu, im Internet über ihre Verwaltungsleistungen ausführlich zu informieren und Online-Verfahren für Anträge über ein zentrales niedersächsisches Verwaltungsportal bereitzustellen.

Die Behörden des Landes werden vielmehr auch dazu verpflichtet, ihre verwaltungsinternen Prozesse mit IT-Verfahren zu unterstützen. Insbesondere leitet das NDIG den schrittweisen Wechsel von der klassischen physischen Akte zur elektronischen Aktenführung in niedersächsischen Behörden ein. Auf Arbeitsplätzen, auf denen Verwaltungsleistungen über das Niedersächsische Verwaltungsportal erbracht werden, muss die elektronische Aktenführung bereits bis 2023 eingeführt sein, in den übrigen Bereichen bis 2026.

Weiterhin trifft das NDIG Regelungen zur Informationssicherheit in der Verwaltung, um das Landesdatennetz auch in Zukunft gegen Angriffe zu wappnen. Die bisherigen technisch-organisatorischen Abwehrmaßnahmen müssen stets modernen Bedrohungsszenarien angepasst werden.

Bislang schützen Firewallsysteme oder auch Schadsoftwareerkennungsprogramme die IT-Systeme. Diese technischen Maßnahmen werden durch umfangreiche Regelungen eines Informationssicherheitsmanagements sowie Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdienstes ergänzt.

Das neue Gesetz verpflichtet insbesondere dazu, geeignete Maßnahmen gegen mögliche Cyberattacken auf die IT-Systeme in der Landesverwaltung zu ergreifen und an die jeweils aktuellen Entwicklungen anzupassen. Zu diesem Zweck enthält es die Ermächtigung, moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einzusetzen, damit zu jedem Zeitpunkt ein hochaktuelles Gefahrenabwehrsystem im Landesnetz eingesetzt werden kann. Vergleichbare Regelungen finden sich in den meisten bisherigen eGovernment-Gesetzen anderer Länder noch nicht.

Um die Finanzierung der im NDIG vorgegebenen Digitalisierung der Verwaltung zu gewährleisten, sind bereits entsprechende Mittel im Sondervermögen Digitalisierung eingeplant.

Die aktualisierte Entwurfsfassung des Gesetzes gibt es auf der Website des Landes Niedersachsen.

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