EU-Dienstleistungsrichtlinie in Niedersachsen Land trägt Kosten für landeseinheitliche IT-Lösung
Bekanntermaßen müssen alle Geschäftsprozesse zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig online abgewickelt werden können. Das Land Niedersachsen und seine Kommunen wollen die dafür notwendigen erforderlichen IT-Lösungen gemeinschaftlich aufbauen.
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Aktuell ist die Bereitstellung von IT-Basiskomponenten wie ein Bürger- und Unternehmensservice, ein Formularservice, eine virtuelle Poststelle und ein Fallmanagement und deren gemeinschaftliche Nutzung durch Kommunen und Landesbehörden geplant.
„Die Kosten für den Auf- und Ausbau der IT-Lösung in Höhe von 4,35 Millionen Euro werden vom Land übernommen“, gab nun Innenminister Uwe Schünemann bekannt. „Durch die Nutzung dieser Dienste und den gemeinschaftlichen Aufbau noch erforderlicher Strukturen soll ein kostenintensiver paralleler Aufbau gleichartiger IT-Verfahren in Niedersachsen vermieden werden“, ergänzte für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Der Arbeitsgemeinschaft gehören neben dem Niedersächsischen Landkreistag der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund an.
Der Aufbau der IT-Lösung ist als neue Maßnahme in die „Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Einführung von eGovernment in Niedersachsen“ aufgenommen worden. Diese Vereinbarung wurde von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen Ende letzten Jahres abgeschlossen.
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