Personalplanung und Gesundheitspolitik KRITIS in der Pandemie

Von Susanne Ehneß

Die Versorgung mit Wasser, Gas, Strom, Lebensmitteln und medizinischen Gütern erfolgt durch so genannte kritische Infrastrukturen (KRITIS). Diese sollen nun ihre Pandemieplanung aufgrund der Omikron-Variante und eines dadurch möglicherweise massiven Personalausfalls überarbeiten. Beim Energieversorger Wien Energie ist man bereits einen Schritt weiter und hat 50 Mitarbeiter in die Isolation geschickt.

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Die Energieversorgung mit Strom und Gas muss auch in der Corona-Pandemie gewährleistet sein
Die Energieversorgung mit Strom und Gas muss auch in der Corona-Pandemie gewährleistet sein
(© Eisenhans - stock.adobe.com)

Der Energieversorger Wien Energie ist über den Begriff „Pandemieplanung“ weit hinaus. 50 Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens sind derzeit an ihrem Arbeitsplatz in Isolation. Sie bleiben für voraussichtlich vier Wochen rund um die Uhr an den Kraftwerksstandorten und sorgen dafür, dass der Betrieb aufrechterhalten wird. Betten, Küche, Wasch- und Freizeiträume stehen vor Ort zur Verfügung, auch eine arbeitspsychologische Betreuung soll es geben. „Dieser Schritt ist weitreichend, aber notwendig, um die Versorgungssicherheit unter allen Umständen gewährleisten zu können“, betont Michael Strebl, Vorsitzender der Wien-Energie-Geschäftsführung.

Eindrücke von der Isolation im März 2020:

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Die Wiener sind diesen Schritt bereits im März 2020 gegangen, ganz zu Beginn der Pandemie. Damals hatten sich einige Mitarbeiter freiwillig bereit erklärt, Wohnquartiere an den Anlagenstandorten zu beziehen – in Isolation, um eine Ansteckung unter allen Umständen zu verhindern. Nach rund vier Wochen wurde die Isolation beendet, die Kraftwerke konnten wieder in den Linienbetrieb überführt werden.

Lage in Deutschland

In Deutschland sollen sich die KRITIS ebenfalls auf einen möglichen Personalausfall durch hochinfektiöse Omikron-Variante vorbereiten. Engpässe beim Schlüsselpersonal seien laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) ein „realistisches Szenario“. Daher fordert das Bundesamt die KRITIS-Betriebe dazu auf, ihre betrieblichen Pandemieplanungen an die neue Situation anzupassen. „Mitarbeitende können erkranken, sich in Quarantäne befinden oder sie müssen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gewährleisten“, heißt es vonseiten des BBK. Man stehe „im intensiven Austausch mit den Betreibern“ und berate verstärkt zu „möglichen Maßnahmen der Notfallplanung“.

„Gegenwärtig ist eine starke Belastung einhergehend mit einer Funktionseinschränkung lediglich im Gesundheitssektor zu beobachten“, beruhigt das BBK, aber diese Entwicklung sei auch im Sektor Transport und Verkehr zu beobachten, „da in diesem Sektor auch jenseits der Corona-Pandemie Fachpersonal knapp ist und Lieferketten empfindlich auf Verzögerungen reagieren“.

Das BBK hat für Notfallpläne in Pandemie-Zeiten methodische Grundlagen für die KRITIS-Betreiber erarbeitet und im Handbuch betriebliche Pandemieplanung zusammengefasst. Allerdings wurde das Handbuch zum letzten Mal 2010 überarbeitet und bezieht sich auf eine mögliche Grippe-Pandemie. Immerhin gibt es eine im März 2020 veröffentliche Checkliste zum Krisenmanagement in Unternehmen und der Bereitstellung von KRITIS-Dienstleistungen.

Expertenrat der Bundesregierung

Am 19. Dezember 2021 hat der neue Expertenrat der Bundesregierung eine erste Stellungnahme zu COVID-19 abgegeben, worin auch auf KRITIS eingegangen wird. „Schwerwiegende Verluste im Personalbereich der Krankenhäuser sind eingetreten und werden weiter zunehmen“, betonen die Experten darin und fordern eine umfassende und sofortige Vorbereitung des Schutzes der kritischen Infrastruktur. Der Expertenrat betont in seinem Schreiben die Notwendigkeit bundesweit abgestimmter Gegenmaßnahmen. „Die Omikronwelle lässt sich in dieser hochdynamischen Lage nur durch entschlossenes und nachhaltiges politisches Handeln bewältigen“, heißt es abschließend.

Auch in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 betont der Expertenrat die Notwendigkeit entsprechender Vorbereitungen bei KRITIS, vor allem im Gesundheitswesen, und warnt: „Alle medizinischen und pflegerischen Versorgungseinrichtungen müssen sich für die kommenden Wochen auf eine erhebliche Belastungssituation einstellen.“

Beispielsweise müssten Stufenkonzepte zur Aktivierung zusätzlicher Versorgungsbereiche für infektiöse Patienten erarbeitet und gesonderte Bereiche in Notaufnahmen ausgewiesen werden. „Angesichts zu erwartender Personalausfälle müssen gegebenenfalls Notfallmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Logistik ergriffen werden, unter Einbeziehung aller verfügbarer Personalressourcen“, heißt es in der Stellungnahme. Planbare Operationen müssten notfalls verschoben werden, zudem sei eine „ausgewogene Quarantäneregelung“ erforderlich.

Die Bundesregierung hat die Quarantäneregeln entsprechend angepasst und vereinfacht: Seit 7. Januar 2022 kann die Isolation bei Infizierten und Kontakten nun spätestens nach sieben Tagen mit negativem Testnachweis beendet werden.

Der Expertenrat wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz ernannt und besteht aus 19 Mitgliedern. Den Vorsitz hat Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Berliner Charité, seine Stellvertreterin ist Melanie Brinkmann, Professorin für Virologie an der Technischen Universität Braunschweig. „Die Gesundheitspolitik kann aus meiner Sicht nur erfolgreich sein, wenn sie sich an der evidenzbasierten Medizin orientiert“, stellte Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bereits bei seiner Amtsübernahme klar.

Besondere Regeln für Schlüsselpersonal?

Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird die neue, verkürzte Quarantäne-Regelung entgegenkommen. Er hatte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ein Aussetzen der Quarantäne für das Schlüsselpersonal gefordert. Und: „Für Engpasssituationen sind Ausnahmen bei Arbeitszeitregelungen erforderlich, um bei der Personalplanung flexibel auf kurzfristige Ausfälle reagieren zu können“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Auch die Anerkennung des Schlüsselpersonals für eine bevorzugte Kindernotbetreuung und eine bevorzugte Einbeziehung in eine Impfkampagne mit einem Omikron-Impfstoff seien wichtig, um die Infrastruktur aufrechterhalten zu können. Andreae spricht von rund 23.000 Angestellten, die zum Schlüsselpersonal der Energie- und Wasserwirtschaft zählen. In den Pandemieplänen seien Personalausfälle von bis zu 30 Prozent berücksichtigt. Bis dahin seien Ausfälle „grundsätzlich beherrschbar“.

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