Finanzgericht Düsseldorf cancelt eSignatur (und De-Mail?) Klageerhebung per eMail ohne elektronische Signatur ist zulässig
Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass es eine Klage auch per eMail ohne besondere elektronische Signatur eingelegt werden kann (FG Düsseldorf, Az. 16 K 572/09 E).
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Hierzu führte das Gericht aus: Weder die Finanzgerichtsordnung noch die Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen enthalten eine Pflicht, eine per eMail eingelegte Klage mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Ein Unterschied zwischen einer eMail und einem Computerfax bestehe nämlich nicht.
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