Finanzgericht Düsseldorf cancelt eSignatur (und De-Mail?) Klageerhebung per eMail ohne elektronische Signatur ist zulässig

Redakteur: Gerald Viola

Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass es eine Klage auch per eMail ohne besondere elektronische Signatur eingelegt werden kann (FG Düsseldorf, Az. 16 K 572/09 E).

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Hierzu führte das Gericht aus: Weder die Finanzgerichtsordnung noch die Vorschriften der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen enthalten eine Pflicht, eine per eMail eingelegte Klage mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Ein Unterschied zwischen einer eMail und einem Computerfax bestehe nämlich nicht.

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