Bereits im März hatte der Oberste Rechnungshof Bayerns die Kostenentwicklung bei der Einführung des Digitalfunks für Behörden mit Sicherheitsaufgaben kritisiert. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat daraufhin eine Stellungnahme der Staatsregierung im Kommunalausschuss beantragt.
ORH will finanziellen „Blindflug“ zum Digitalfunk stoppen
(Foto: Gerald Viola)
Der Oberste Rechnungshof (ORH) hatte dem Innenministerium wegen der Kostenexplosion finanziellen Blindflug vorgeworfen. Die geschätzten Kosten hätten sich seit 2007 von 650 Millionen auf über eine Milliarde Euro erhöht, schrieben die Kassenprüfer des Freistaats im März in ihrem Jahresbericht.
Die Prüfer kritisierten auch lange Verzögerungen. Ob und wann der Digitalfunk flächendeckend genutzt werden könne, sei offen. Unklar sei auch, ob Feuerwehr und Rettungsdienste überhaupt wie geplant teilnehmen werden.
Der Innenstaatssekretär des Freistaats, Gerhard Eck (CSU), erklärte dazu nun vor dem Kommunalausschuss des bayerischen Landtags: „Die nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind rechtlich nicht zur Nutzung des Digitalfunks verpflichtet. Sie können selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen.“
Und: „Kommunen und Organisationen, die eine Umstellung auf den Digitalfunk nicht mittragen, werden jedoch aufgrund des absehbaren Wegfalls analoger Technik mittelfristig in der Verantwortung stehen, die künftige notfalldienstliche Versorgung und Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.“
„Um die Teilnahmebereitschaft der nichtstaatlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu fördern, unterstützt der Freistaat Bayern diese auch finanziell.“
Es zeichne sich allerdings bereits ab, dass aller Voraussicht nach die nichtstaatlichen BOS vollständig am BOS-Digitalfunk teilnehmen werden.
In allen bisher bereits in der Migration befindlichen Netzabschnitten in Bayern (Mittelfranken, nördliches Oberbayern, Unterfranken, nördliches Schwaben, Oberpfalz, Oberfranken) haben die nichtstaatlichen BOS oder deren jeweilige Bedarfsträger ihre Bereitschaft zur Erstteilnahme vollständig erklärt und weitgehend formal bestätigt.
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Stand vom 30.10.2020
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