Elektronische Patientenakte „Kein Freibrief für Datenhandel“
Die elektronische Patientenakte soll auch mit mobilen Endgeräten nutzbar sein. Die Erschließung zusätzlicher Zugriffswege ist zeitgemäß, meint Dr. Peter Bobbert vom Marburger Bund.
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Laut Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz soll der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) über Smartphone und Tablet ermöglicht werden – auch ohne Einsatz der Gesundheitskarte. Spätestens ab dem Jahr 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen.
„Die Politik macht Dampf und treibt das Projekt elektronische Patientenakte voran“, kommentiert Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes. „Es gibt ein klares Zeitziel und die Gewähr, dass nicht jede Krankenkasse eine elektronische Gesundheitsakte nach eigenem Gusto auf den Markt bringt.“ Die Gematik sorge dafür, dass einheitliche Standards bei der Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren zum Einsatz kämen und die Interoperabilität gewahrt sei.
Die neuen Zugriffswege via Handy und Tablet empfindet Bobbert als zeitgemäß: „Die Menschen nutzen alle möglichen Apps, bezahlen und überweisen mit dem Handy. Da wäre es aus der Perspektive gerade jüngerer und technikaffiner Versicherter kaum verständlich, wenn nicht auch ein sicherer Zugriff auf ihre Patientenakte über mobile Endgeräte ermöglicht würde.“
Dennoch müsse ein Anspruch auf ärztliche Beratung gewahrt sein. „Denn gerade die Patienten, die aufgrund ihres höheren Lebensalters, einer Vielzahl von Erkrankungen und der Einnahme verschiedener Medikamenten am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren, werden gleichzeitig am wenigsten in der Lage sein, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung medizinischer Daten zu machen und diese regelmäßig zu aktualisieren“, gibt Bobbert zu bedenken.
In puncto Sicherheit hält Bobbert den Referentenentwurf für missverständlich. Eine einmal erteilte Einwilligung des Versicherten, Daten über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen an Dritte zu übermitteln, dürfe kein Freibrief für Datenhandel sein. „Nach dem Entwurf erscheint nicht einmal ausgeschlossen, dass Patientendaten von kommerziellen Unternehmen eingesehen werden können, sofern sie ‚Anbieter elektronischer Patientenakten‘ sind“, mahnt Bobbert.
Referentenentwurf
Den „Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ finden Sie online als PDF HIER.
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eHealth
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Was ist die Gesundheitsakte?
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