Thüringen Kabinett verabschiedet Entwurf eines eGovernment-Gesetzes

Redakteur: Manfred Klein

Der Freistaat Thüringen wird im kommenden Jahr den Kongress des IT-Planunsgrates ausrichten. Da trifft es sich gut, dass das Kabinett in Erfurt jetzt auch den ersten Entwurf eines eGovernment-Gesetzes verabschiedet hat. Jetzt soll der Entwurf mit allen Verantwortlichen diskutiert werden. eGovernment Computing stellt die wichtigsten Inhalte des geplanten Gesetzes vor.

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Das thüringische eGovernment-Gesetz wurde in weiten Teilen im Finanzministerium des Landes erarbeitet
Das thüringische eGovernment-Gesetz wurde in weiten Teilen im Finanzministerium des Landes erarbeitet
(Bild: Finanzministerium Thüringen)

Mit dem Gesetz des Thüringer Beauftragten für eGovernment und IT, Dr. Hartmut Schubert, soll künftig die elektronische Kommunikation innerhalb der Verwaltung aber auch des Bürgers mit der Verwaltung erleichtert werden. „Das Gesetz ist nun die Grundlage für die geordnete Digitalisierung der Verwaltung“, so der Thüringer CIO. Es schaffe den rechtlichen Rahmen für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die Informationstechnik in der Landesverwaltung sowie für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und Kommunen.

„Denn“, so Dr. Hartmut Schubert, „Hemmschuh sind im Moment die gewachsene IT-Vielfalt in den Verwaltungen des Freistaats und die unzureichenden gesetzlichen Grundlagen. Die elektronisch arbeitende Behörde der Zukunft ist Ort der Informationssystematik, nicht des Informationsdschungels.“ Das Gesetz sei nun der Leitfaden für alle Beteiligten, so der Thüringer CIO. Er betont: „Alle IT-Experten sind sich einig, eGovernment entfaltet erst dann Nutzen und spart wirklich Ressourcen, wenn es konsequent betrieben wird. Dafür werbe ich.“

Das Thüringer eGovernment-Gesetz richtet sich an die Verwaltungen des Landes aber auch der Kommunen und soll den reibungslosen Austausch von Daten über Verwaltungsgrenzen hinweg regeln. Ebenso wird der sichere und elektronische Datenaustausch mit Bürgern und Unternehmen geregelt und Ziele zur Umsetzung festgelegt.

Nun will Dr. Hartmut Schubert den Entwurf zügig mit allen Verantwortlichen im Land besprechen. „Über unsere Koordinierungsstelle im Land und die Gesprächsgremien findet bereits ein intensiver Austausch über Ziele und Maßnahmen im Bereich eGovernment statt“, so Dr. Schubert.

„Der Gesetzentwurf wird diese Zusammenarbeit weiter intensivieren. Ich freue mich, wenn es vorwärts geht, denn die Entwicklungen im IT-Bereich sind rasant. Bei der Umsetzung der Vorgaben des eGovernment-Gesetzes werden wir an einem Strang ziehen. Das heißt für mich auch, dass Verwaltungen mit geeigneten Hilfestellungen und auch finanzieller Förderung der Landesregierung im Prozess begleitet werden sollen. Insbesondere die Thüringer Kommunen profitieren bereits von diesem Vorgehen, so etwa bei der eVergabe oder ThAVEL“, so Dr. Hartmut Schubert abschließend.

Wesentliche Eckpunkte eGovernment-Gesetz sind:

> Elektronischer Zugang zur Verwaltung und Kommunikationsmöglichkeit für den Bürger:

  • Verpflichtung zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs (d. h. zumindest eines eMail-Zugangs und ferner De-Mail-Zugang) für alle Behörden
  • Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen
  • Behörden des Landes bieten zudem Verschlüsselung an.

> Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen:

  • Verpflichtung für die Behörden, die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Außenverhältnis elektronisch anzubieten
  • Erbringung von Nachweisen auch elektronisch.

> Informationspflichten:

  • Verpflichtung zur Information in öffentlich zugänglichen Netzen über Aufgaben, Anschrift, Geschäftszeiten, Erreichbarkeit
  • Verpflichtung zur Information über elektronisch angebotene Dienstleistungen und dazu notwendige Angaben (Ansprechstelle, beizubringende Unterlagen, Erreichbarkeit, Gebühren) und zur Bereitstellung der erforderlichen Formulare.

> Elektronische Bezahlmöglichkeiten:

  • Verpflichtung zum Angebot mindestens eines im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen und hinreichend sicheren Zahlungsverfahrens, das der Art des Verwaltungsverfahrens entspricht

> Empfang und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen:

  • Verpflichtung der Behörden zum Empfang und der Verarbeitung von elektronischen Rechnungen unabhängig von der Höhe der Rechnungsbeträge

> Elektronische Behördenkommunikation und Datenaustausch:

  • Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation und zum elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden auf sicheren Übertragungswegen
  • um sichere Kommunikation auch mit den Kommunen zu gewährleisten, wird diesen ein Zugang zum Landesdatennetz kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Elektronische Akte und Prozessoptimierung sowie elektronisches Scannen: Landesbehörden müssen bis spätestens zum Jahr 2023 ihre Akten elektronisch zu führen.

Viele der genannten Punkte betreffen auch die Kommunen in Thüringen. Viele Kommunalpolitker werden es begrüßen, dass Schubert von Anfang an das Gespräch mit ihnen suchte und diesen Dialog auch auf dem Kongress des It-Planungsrats im nächsten Jahr fortsetzen will. Dazu Schubert: „Die Kongresse sind Fokuspunkt für aktuelle IT-Themen und gleichzeitig Impulsgeber für Lösungen, die deutschlandweit und länderübergreifend wahrgenommen werden. Ich will deshalb auf dem Thüringer Kongress auch konkrete Thüringer Themen auf die Tagesordnung heben. Ein wichtiges ist für mich die Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen“.

Hartmut Schubert und weiter: „Denn für Thüringen wie anderswo in Deutschland wird eGovernment ein entscheidender Grundpfeiler der Zukunftsfähigkeit der Verwaltung, gerade im ländlichen Raum, sein. Bereits mit einer Verwaltungs- und Gebietsreform vollziehen sich entscheidende Schritte bei der Modernisierung der Verwaltung. Meine Türen stehen für Ideen und Projekte der Kommunen offen“.

Übrigens will Thüringen im nächsten Jahr seinen Bürgern auch ein Servicekonto vorzustellen, über das sie sicher und einfach mit der Verwaltung kommunizieren können. Hartmut Schubert dazu: „Nur so sind überhaupt komplexe Verwaltungsvorgänge künftig zu handhaben. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, das iKfZ, wird es vormachen.“

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