eGovernment-Fahrplan 2013 IT-Planungsrat verabschiedet eigenen Aktionsplan

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Mit dem Ziel, die Umsetzung der Nationalen eGovernment-Strategie voran zu bringen, hat der IT-Planungsrat einen Aktionsplan für das Jahr 2013 beschlossen. Die Nationale eGovernment-Strategie ist die erste gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitete Leitlinie für eGovernment. eGovernment Computing stellt ausgewählte Inhalte des Aktionsplans vor.

(Foto: © Amy Walters - Fotolia.com)

Ziel des Aktionsplanes ist die inhaltliche Ausgestaltung der Nationalen eGovernment-Strategie mit konkreten Projekten, um die Umsetzung der Strategie zu fördern. Leitgedanke dabei ist der sukzessive Auf- und Ausbau einer föderalen IT-Infrastruktur. Gegliedert ist der Aktionsplan dazu Steuerungs- und Koordinierungsprojekte sowie Anwendungen. Die Ziele der Nationalen eGovernment-Strategie sollen bis 2015 erreicht werden.

Bei der Koordinierungsprojekten hat sich der IT-Planungsrat unter anderem die Neuentwicklung eines EDV-Grundbuches vorgenommen. Dieses Projekt soll am 31. Dezember 2014 abgeschlossen sein.

Das Projekt hat die Realisierung eines bundesweit einheitlichen Softwaresystems („Datenbank-Grundbuch“) zur Speicherung und Bearbeitung der fast 40 Millionen Grundbuchblätter mit einem Gesamtvolumen von etwa 400 Millionen Seiten in voll strukturierter Form sowie eine verbesserte Online-Beauskunftung der Grundbuchdaten zum Ziel. Dazu haben alle 16 Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet und die Steuerung des Projekts sechs Ländern unter Federführung Bayerns übertragen.

Ein weiteres neues Projekt ist die „Elektronische Rechnungsbearbeitung in der Verwaltung (eRechnung)“. Dazu hält der IT-Planungsrat in seinem Aktionsplan fest: „Durch Kabinettsbeschluss vom 28. März 2012 hat die Bundesregierung ein Arbeitsprogramm ´Bessere Rechtsetzung´ verabschiedet. Dieses sieht u.a. vor, den Anteil des elektronischen Rechnungsverkehrs zwischen Wirtschaft und Verwaltung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.“

Um die notwendigen Standards für den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft sowie der anschließenden behördeninternen Rechnungsbearbeitung zu entwickeln, bedürfe es aber eines abgestimmten Vorgehens auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

Ziel des Projektes sei es daher, „die in zwei Projekten des Landes Hessen sowie in den Pilotprojekten des Bundes erarbeiteten Lösungsansätze und Implementierungserfahrungen im Bereich elektronische Rechnungsbearbeitung zu bündeln und eine föderal übergreifende Umsetzungsempfehlung zu entwickeln sowie Transparenz über sämtliche Projekte und Vorhaben der Öffentlichen Verwaltung zum Thema Elektronische Rechnungsbearbeitung herzustellen.“

Das Projekt soll dazu beitragen, deutlich wahrnehmbare Entlastungen und Vereinfachungen bei der Korrespondenz zwischen Unternehmen und Öffentlicher Verwaltung sowie der anschließenden behördeninternen Rechnungsbearbeitung herbeizuführen und somit einen wesentlichen Beitrag zum weiteren Bürokratieabbau leisten.

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