Berlin übernimmt IT-Planungsratvorsitz IT-Planungsrat startet in die Digitale Agenda mit neuem Portfolio

Redakteur: Manfred Klein

Der IT-Planungsrat hat sich unter dem Vorsitz von Staatssekretärin Rogall-Grothe, Bundesinnenministerium, zu seiner 15. Sitzung in Berlin getroffen. Dabei stand die Umsetzung der Digitalen Agenda und speziell des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ im Mittelpunkt der Tagesordnung.

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IT-Planungsrat legt Arbeitsprogramm für 2015 fest
IT-Planungsrat legt Arbeitsprogramm für 2015 fest
(Foto: Archiv)

Bei diesem ersten Treffen nach der Verabschiedung der Digitalen Agenda für Deutschland durch das Bundeskabinett am 20. August 2014 nahm der IT-Planungsrat seine besondere Verantwortung an, die in der Agenda bei der Umsetzung im Bund/Länder-Kontext ausdrücklich hervorgehoben wird. Dies zeige sich vor allem beim Handlungsfeld „Innovativer Staat“.

Der IT-Planungsrat will nun die Maßnahmen zur föderalen Begleitung des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ verantwortlich koordinieren. Entsprechend standen die Themen „Digitale Agenda“ und „Digitale Verwaltung“ weit oben auf der Tagesordnung.

In der letzten Sitzung des Jahres haben die Mitglieder des IT-Planungsrats auch ihr Arbeitsprogramm für 2015, den Aktionsplan, beschlossen. Zu aufgenommen in diesen Arbeitsplan wurde unter anderem GovData, das Datenportal für offene Verwaltungsdaten, das ab dem 1. Januar 2015 eine offizielle Anwendung des IT-Planungsrats ist.

Die Länder Sachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben die die Sitzung des IT-Planungsrates in Berlin auch genutzt, um zusammen mit dem Bund die "Vereinbarung des Bundes und der Länder zum gemeinsamen Betrieb von GovData – Das Datenportal für Deutschland" zu unterzeichnen.

Die Vereinbarung soll der fach- und Ebenen übergreifenden standardisierten Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand für Bürger und Wirtschaft über eine gemeinsam von Bund und Ländern getragene Infrastruktur dienen. Sie soll die organisatorischen Voraussetzungen für die koordinierte Bereitstellung der Daten von Bund, Ländern und Kommunen über das nationale Open-Data-Portal schaffen.

Zudem wollen die Vertragspartner mit der Vereinbarung die Finanzierung des nationalen Open-Data-Portals und damit auch dessen kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung sicherstellen. Die Vereinbarung wird – vorbehaltlich der Unterzeichnung durch weitere Länder – am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Das Bundesland Sachsen beabsichtigt zudem, seine offenen Daten künftig über ein sächsisches Datenportal für Recherchen in GovData bereitzustellen.

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