IT-Staatsvertrag tritt in Kraft IT-Planungsrat nimmt eGovernment in Angriff

Redakteur: Manfred Klein

Mit der Hinterlegung von 17 Ratifikationsurkunden des Bundes und der Länder trat der IT-Staatsvertrag („Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG“) in Kraft. Der IT-Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik verbessern.

Anbieter zum Thema

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Ich freue mich, dass der IT-Staatsvertrag am heutigen Tag mit Zustimmung des Bundestages und aller Landesparlamente in Kraft getreten ist. Damit wird eine neue Ära in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in der Informationstechnik und der Steuerung von eGovernment Projekten eingeleitet. Ich bin mir sicher, dass der IT-Planungsrat mit seinen neuen Kompetenzen entscheidend dazu beitragen wird, die öffentliche IT in Deutschland effektiver auszugestalten und unsere Verwaltung zu modernisieren.“

Der IT-Planungsrat wird als neues Steuerungsgremium der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet und soll am 22. April 2010 erstmals tagen. Im Konstituierungsjahr hat der Bund, vertreten durch die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, den Vorsitz.

Artikelfiles und Artikellinks

(ID:2044240)