NEGZ-Studie IT-Planungsrat fordert mehr Kompetenzen
Eine im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Nationalen E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) erstellte Studie liefert zahlreiche Argumente für eine strategische und operative Stärkung des IT-Planungsrats. Die Studie „Potenzialanalyse des eGovernment-Gesetzes“ wurde auf der diesjährigen Herbsttagung des NEGZ vorgestellt.
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Im Rahmen der Veranstaltung erklärte der Geschäftsführer des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Dr. Michael Räckers: „Die Studie liefert zahlreiche Argumente für eine strategische und operative Stärkung des IT-Planungsrates als Voraussetzung für die Erschließung der vielfältigen Effizienz- und Gestaltungspotenziale im Bereich der Öffentlichen Verwaltung.“
Wie lässt sich der IT-Planungsrat stärken?
Räckers weiter: „Die konsequente und flächendeckende Umsetzung von eGovernment, nicht nur auf Ebene des Bundes, stellt die föderalen Ebenen vor hinlänglich bekannte Herausforderungen. Der IT-Planungsrat hat hier die Aufgabe, die informationstechnische Vernetzung voranzubringen. Dafür braucht er allerdings eine Stärkung und Anerkennung seiner Befugnisse sowie einen eigenständigen operativen Unterbau mit entsprechender finanzieller und personeller Ausstattung.“
Laut Dr. Wilfried Bernhardt, CIO des Landes Sachsen, hält der IT-Planungsrat es auch selbst für erforderlich, zur wirksamen Erfüllung der im IT-Staatsvertrag festgelegten Koordinierungs- und Steuerungsfunktionen eine Bündelung der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen und Strukturen vorzunehmen.
Eine Einstellung, die auch im Bundesinnenministerium geteilt wird. Hier heißt es: „Für die Bearbeitung übergeordneter strategischer Fragestellungen gibt es bislang keine operative Unterstützung des IT-Planungsrates. Hier erscheint es sinnvoll, dauerhafte Arbeitsstrukturen einzurichten, auf die der IT-Planungsrat zurückgreifen kann.“
Die Zukunft
Ferner gehe es darum, so Bernhardt, das Architekturmanagement, das strategische Bedarfsmanagement, das Projekt- und Anwendungsmanagement und die Vorbereitung der Fortentwicklung einer föderalen IT-Strategie durch eine Einrichtung unterhalb des IT-Planungsrats wahrnehmen zu lassen. „Wie diese Einrichtung zur Bündelung der Ressourcen genau konstruiert werden soll, ist noch nicht konsentiert, da damit wohl auch zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden, die der Bund und die Länder bereitzustellen hätten“, so Bernhardt.
„Ich halte es für überlegenswert, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, die unter der Aufsicht des IT-Planungsrats arbeitet und die genannten Aufgaben übernimmt.“ Durch eine solche Einrichtung könnten vorhandene Kräfte effektiver eingesetzt werden. Zudem ließe sich so Freiraum für die politische Grundsatzarbeit schaffen.
Er hielte es ferner für wünschenswert, dass bei einer eventuellen Reform des IT-Staatsvertrages oder des Art. 91 c GG explizit weitere Aufgaben des IT-Planungsrats verankert werden: etwa die prinzipielle Beteiligung des IT-Planungsrats bei Bundesgesetzen. Ferner halte er es für angemessen, alle Entscheidungen des IT-Planungsrats für Mehrheitsabstimmungen zu öffnen.
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