IT-Planungsrat
Der IT-Planungsrat löste im April 2010 die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“
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Der IT-Planungsrat löste im April 2010 die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ und den „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV) sowie alle Untergremien ab.
Aufgaben des IT-Planungsrats:
- Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik;
- Beschlussfassung über fachunabhängige oder fachübergreifende „IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards“ (hier sind zwar Mehrheitsentscheidung möglich, der Bund kann aber nicht überstimmt werden;
- Steuerung von eGovernment-Projekten;
- Planung und Weiterentwicklung des (vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden) Verbindungsnetzes.
Die Mitglieder: Im IT-Planungsrat ist der Bund durch die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik vertreten. Die Mitglieder der Länder sind die für IT zuständigen Staatssekretäre. Darüber hinaus nehmen drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beratend teil.
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