NKR und IT-Planungsrat arbeiten zusammen IT-Gremien suchen Masterplan für eGovernment-Gesetz

Redakteur: Manfred Klein

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) und der IT-Planungsrat haben eine Zusammenarbeit zum Abbau bürokratischer eGovernment-Hemmnisse beschlossen. In der heute erschienenen Ausgabe der eGovernment Computing erläutert der NKR-Vorsitzende Dr. Johannes Ludewig das Vorhaben.

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Dr. Johannes Ludewig, NKR-Vorsitzender, will die Weichen für die Umsetzung des eGovernment-Gesetzes stellen
Dr. Johannes Ludewig, NKR-Vorsitzender, will die Weichen für die Umsetzung des eGovernment-Gesetzes stellen
(Foto: Nationaler Normenkontrollrat)

Wie das eGovernment-Gesetz und die Zusammenarbeit des IT-Planungsrates mit dem NKR zusammenhängen, beschreibt Ludewig so: „Für den NKR ist das eGovernment-Gesetz ein unerlässlicher Baustein für eine moderne und service­orientierte Verwaltung. Behördenangelegenheiten können so für Bürger und Wirtschaft einfacher werden. Konsequent umgesetzt, kann eGovernment ein wirkungsvoller Wegbereiter für weniger Bürokratie in Deutschland sein. Das eGovernment-Gesetz und der eGovernment-Prüfleit­faden ergänzen sich.“

Das eGovernment-Gesetz schaffe zudem wichtige rechtliche Grundlagen für eine durchgehend medienbruchfreie elektronische Kommunikation innerhalb der Öffentlichen Verwaltung sowie mit den Bürgern und Unternehmen. Das Gesetz verpflichte die Bundesregierung dazu, binnen drei Jahren ihren Normbestand zu überprüfen und rechtliche Hindernisse zu identifizieren. Rechtliche Vorgaben wie die händische Unterschrift sollen auf das notwendige Maß reduziert werden.

Zur Funktion des Prüfleitfadens erklärte Ludewig: „Der Prüfleitfaden ist ein konkretes Hilfsinstrument, um neue und auch bestehende Regelungen auf eGovernment-Tauglichkeit hin überprüfen zu können. Der Leitfaden hinterfragt Verwaltungsabläufe, benötigte Daten, Dokumente und Möglichkeiten ihrer elektronischen Übermittlung. Er wird nun in der Praxis erprobt und dient den Ministerien des Bundes und der Länder sowie den Vollzugsbehörden aller Ebenen als Arbeitshilfe. Insofern ‚denkt‘ der Prüfleitfaden die Zielrichtung des eGovernment-Gesetzes in jedem Regelungsvorhaben mit.“

Als Ziele der Zusammenarbeit zwischen NKR und IT-Planungsrat nannte Ludewig folgende Punkte:

  • IT-Planungsrat und NKR wollen den eGovernment-Prüfleitfaden gemeinsam erproben, evaluieren und dann weiterentwickeln. Unser Wunsch ist es, dass der Prüfleitfaden akzeptierter und wirkungsvoller Bestandteil der Gesetzesfolgenabschätzung von Bund und Ländern wird.
  • Jetzt werden wichtige Weichen für die Umsetzung des eGovernment-Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode gestellt. Wir wollen diesen Prozess unterstützen und die Entwicklung eines Masterplans zur Umsetzung des eGovernment-Gesetzes fördern, um zügig zu konkreten Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft zu gelangen.
  • Die eGovernment-Landkarte ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz über eGovernment-Verfahren in Deutschland. Sie erleichtert die Vernetzung guter Ideen und die Kooperation zwischen den Verwaltungen. Ziel für die nächsten zwölf Monate ist es, die Karte zügig und umfassend mit Informationen von Bund, Ländern und Kommunen zu füllen.

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