Interview IT-Dienstleister zwischen Hauen und Stechen
Öffentliche und private IT-Dienstleister rangeln um Aufträge der Öffentlichen Hand. Und die Diskussion wird immer schärfer.
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eGovernment Computing sprach mit Matthias Kammer, Vorstandsvorsitzender von Dataport und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e.V. (Vitako), über seine Sicht der Dinge.
Herr Kammer, die Auseinandersetzung zwischen Vitako und privaten IT-Anbietern wird mit ungewöhnlicher Schärfe geführt. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Kammer: Statt das Gespräch zu suchen, beschreiten einige Vertreter des genannten Firmenkreises den Klageweg. Als Begründung werden in der Regel Verstöße der Kommunen gegen das EU-Vergaberecht genannt. Dies ergibt sich, weil das Vergaberecht und die derzeitige Or-ganisation des Staates in Deutschland nicht harmonieren. Die Rechtslage ist von daher nicht immer eindeutig. So kommt es zurzeit zu juristisch begründbaren, aber nicht immer sachgerechten Urteilen. Deutschland muss sich den Anforderungen der EU und ihres Vergaberechts stellen und die Voraussetzungen schaffen, um im Wettbewerb der Nationen bestehen zu können. Diese Meinungsbildung ist in Deutschland nicht ganz einfach, weil sich Bund, Länder und Kommunen auf ein Vorgehen einigen müssen. Wer diese Situation jetzt ausnutzt, ist nicht an der Sache, sondern ausschließlich am eigenen Gewinnstreben orientiert.
Im Kern geht es darum, dass die Unternehmen erreichen möchten, dass der Staat mehr operative Aufgaben auf die Privatwirtschaft überträgt. Dieses ist aus deren Sicht nachvollziehbar. Der Staat hat aber eine gesellschaftliche Gesamtverantwortung; er allein als Volkssouverän entscheidet, wie er seine Aufgaben wahrnimmt. Daran ändern auch die EU und das Vergaberecht nichts. Dieses verpflichtet den Staat zur Ausschreibung, wenn er sich Dritter bedienen will. Entscheidet er sich, die Aufgabe selbst zu erledigen, findet das Vergaberecht keine Anwendung.
Auf den Vorwurf, dass sich die Kommunen im IT-Bereich wettbewerbsverzerrend verhielten, haben Sie geantwortet: „Diese Vorwürfe haben lediglich das Ziel, die effiziente und hochqualifizierte Arbeit der Vitako-Mitglieder zu diskreditieren“. Welche Wirkung versprachen Sie sich davon?
Kammer: Ich bedaure sehr, dass die Diskussion mit einigen privat getragenen IT-Dienstleistern an Sachlichkeit verliert. Vitako hat immer das Gespräch mit den Vertretern dieser Unternehmen gesucht. Im Ergebnis muss ich feststellen, dass unsere Bemühungen, eine geordnete Diskussion herbeizuführen, zurzeit nur wenige Früchte tragen. Die pauschalen Vorwürfe aus den Reihen von Databund verkennen, dass die öffentlich-rechtlichen IT-Dienstleister längst nicht mehr alles selbst entwickeln. Die privaten Unternehmen werden zunehmend an IT-Vorhaben der Öffentlichen Hand beteiligt und das ist vielfach auch richtig. In welchen Bereichen sich diese Entwicklung sinnvoll fortsetzen lässt, muss mit allen Beteiligten besprochen werden. Staat, Kommunen und Privatwirtschaft müssen auch künftig arbeitsteilig und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weder mit Klageverfahren noch mit Polemik klären wir, wie dieses konkret erfolgen soll.
Ist es nicht doch so, dass Kommunen gegenüber IT-Unternehmen einen Vorteil – etwa durch die Anstaltslast und durch nicht kostendeckende Kalkulation oder Subventionen – bei der Entwicklung und Vermarktung haben?
Kammer: Der Begriff Anstaltslast bedeutet, dass die Träger einer Anstalt ihr Unternehmen für die Zeit seines Bestehens funktionsfähig halten müssen. Für die Träger eines Zweckverbandes ergibt sich Entsprechendes aus der Verpflichtung zur Zahlung von Umlagen. Erfüllt das Unternehmen seinen Zweck nicht mehr, wird es aufgelöst. Die öffentlichen Träger haben ja kein Interesse daran, ständig Geld zuschießen zu müssen. Die Anstaltslast gewährt unwirtschaftlich arbeitenden öffentlichen Unternehmen also keinen Bestandsschutz.
Der Vorwurf, öffentlich-rechtliche Unternehmen hätten Wettbewerbsvorteile, kehrt sich bei sachlicher Betrachtung ins Gegenteil: Die Vorteile, die privat geführte Unternehmen durch Ansiedlungsprämien, kostengünstige Unterbringung in Technologiezentren, stille Beteiligung von Investitionsbanken oder auch durch Beihilfen der Treuhand AG erhalten haben, stehen für die Unternehmen der Öffentlichen Hand nicht zur Verfügung. Wirtschaftsförderprogramme, Regionalfonds oder Maßnahmen der Clusterförderung gibt es ausschließlich für privatwirtschaftliche Unternehmen.
Mittelständische Unternehmen sollen durch das Vergaberecht gefördert werden, indem Großaufträge möglichst in Lose aufzuteilen und Bietergemeinschaften zuzulassen sind. Bei den hier diskutierten Software-Lösungen dürfte diese Klausel allerdings kaum eine Rolle spielen.
Der Bitkom wirft den öffentlichen IT-Dienstleistern auch vor, sie behinderten durch wechselseitige Vertragsbeziehungen und einen fairen Wettbewerb?
Kammer: Der Bitkom vertritt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und diese möchten ihren Umsatz dadurch steigern, dass sie einen Teil der Leistungen übernehmen, die zurzeit durch andere erbracht werden. Es in der Wirtschaft allgemein üblich, gegenseitige Leistungsbeziehungen durch Verträge zu regeln. Ebenso üblich ist, dass während der Laufzeit dieser Verträge Dritte nicht in diese Leistungsbeziehungen einsteigen können. Dass dieses professionelle Verhalten öffentlich-rechtlichen Unternehmen zum Vorwurf gemacht wird, zeigt, auf welchem Niveau sich die Diskussion bewegt. Ich verstehe auch nicht, wieso der Verband zurzeit gerade die Institutionen angreift, die er als Kunden gewinnen oder behalten will.
Sie sind der Meinung, das Europäische Vergaberecht, entspräche nicht den Bedürfnissen des Föderalismus?
Kammer: Kommunen müssen sich entscheiden, ob sie bestimmte Aufgaben selbst wahrnehmen oder andere damit beauftragen wollen. Entscheiden sie sich dafür, eine Aufgabe selbst zu erfüllen, dann können sie diese Aufgabe unter bestimmten gerichtlich anerkannten Voraussetzungen auch an organisatorisch selbstständige Verwaltungseinrichtungen delegieren oder gemeinsam mit anderen Verwaltungen erledigen. Diese eigenständige Aufgabenwahrnehmung fällt nicht unter das Vergaberecht.
Verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit ist in zentral organisierten Staaten mit unselbstständigen Verwaltungen kein größeres Problem; eine einheitliche IT-Infrastruktur und einheitliche Verfahren sind dann die Regel. In Deutschland ist das im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Staaten anders. Deutschland ist dezentral organisiert. Es handelt mit weit über 12 000 selbstständigen Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Zum besseren Verständnis möchte ich ein vereinfachtes Beispiel konstruieren: Die Städte A und B unterhielten je ein Grünflächenamt. Da mittlerweile viele Aufgaben an private Anbieter vergeben wurden und die Steuermittel knapp sind, beschließen die Stadtparlamente, die Ämter zusammenzulegen und organisatorisch zu verselbstständigen. Stadt A unterhält jetzt einen „Eigenbetrieb Grünfläche“, der auch die Aufgaben der Stadt B mit übernehmen soll. Ergebnis: Steuermittel werden gespart. Für die ortsansässigen Gärtner verändert sich positiv, dass sie ihre Aufträge künftig von einem Eigenbetrieb statt wie bisher von zwei Ämtern bekommen. Eine solche sinnvolle Vorgehensweise von Kommunen soll nicht oder aus vergaberechtlichen Gründen künftig nicht mehr möglich sein? Kann es die Aufgabe des Vergaberechts sein, die Organisation der Verwaltung zu bestimmen mit der Folge, dass Steuer sparende Arbeitsteilung in vielen Bereichen erheblich erschwert wird? So schwächt man den Standort Deutschland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Hier muss eine politische Lösung gefunden werden.
Bedeutet der Einsatz von standardisierten IT-Lösungen nicht auch eine Wettbewerbsbehinderung?
Kammer: Wenn Schrauben und Muttern getrennt ausgeschrieben und beschafft werden müssen, kann nur durch Standards sichergestellt werden, dass beide zusammenpassen. Es ist natürlich im Sinne der Unternehmen, wenn zu jeder Schraube nicht nur eine Mutter, sondern auch ein Adapter eingekauft werden müsste, der beide zusammenbringt. Dieses Modell lässt sich leicht auf die einzelnen Module einer komplexen IT-Lösung übertragen. Würde man die Standardisierung aufgeben, wären die Auswirkungen auf die Effizienz einer Verwaltung oder eines Unternehmens verheerend.
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