Digitale Agenda der Bundesregierung Ist die Digitale Agenda wirklich eine Agenda?
Am 20. August 2014 beabsichtigt die Bundesregierung, eine „Digitale Agenda für Deutschland“ zu beschließen. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für Informationstechnologie und zugleich Mitglied des IT-Planungsrates, Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt unterzieht den Entwurf für eGovernment Computing einer kritischen Analyse.
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Bernhardt fordert darin die Bundesregierung auf, den Entwurf einer „Digitalen Agenda“ vor einer Beschlussfassung grundlegend zu überarbeiten.
Bereits im Nachgang der letzten Sitzung des IT-Planungsrates hatte Staatssekretär Dr. Bernhardt die fehlende Einbindung der Länder und Kommunen seitens des Bundes bei der Digitale Agenda kritisiert, die nun im Entwurf vorliegt. Hier seine Analyse:
Zuzugeben ist, dass man als Landesbeauftragter für Informationstechnologie in erheblicher Weise darüber beunruhigt sein konnte, dass die Bundesregierung zunächst den Entwurf ihrer Agenda nicht veröffentlichen und vor Beschlussfassung durch das Kabinett nicht mit dem zentralen, auf der Grundlage einer Verfassungsänderung errichteten Bund-Länder-Koordinierungsgremium IT-Planungsrat erörtern wollte. Es war daher zu befürchten, dass die Länder mit der Vorlage eines Maßnahmenplans vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollten, ohne dass diejenigen, die in Deutschland in erster Linie mit der digitalen Transformation umgehen müssen, nämlich die Länder und Kommunen, überhaupt wirkungsvoll ihre Vorstellungen dazu vortragen konnten.
Als Landeszuständiger hätte ich mir gewünscht, dass der Input durch die Koalitionsvereinbarung im Bund genutzt wird, nun zügig eine Digitale Agenda für Deutschland in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen zu erarbeiten und zum Ende des Jahres eine gemeinsam zu verabschieden. Ohne Einbindung der Länder bieten sich kaum Chancen, einen Maßnahmenplan vom Ende her, nämlich von der Umsetzung durch die Kommune vor Ort, zu denken und entsprechend zu formulieren.
Die Sorge erwies sich jedoch als unbegründet, allerdings wegen einer eher überraschenden Erkenntnis: Wenn in der „Agenda“ wider Erwarten gar keine unmittelbar wirkenden Maßnahmen aufgeführt sind, dann werden Länder und Kommunen auch kaum unmittelbar tangiert, wenn man einmal davon absieht, dass diese nun aufgefordert sind, selbst über Handlungserfordernisse in Diskussionsforen, auf Plattformen, Gremien etc. mitzudiskutieren. Dieser „offene Prozess“ ist aber wenig effektiv, da Deutschland angesichts der anstehenden Erfordernisse Gefahr läuft, weitere wichtige Zeit zu verlieren.
Eine Agenda beschreibt im Wortsinne das, was getan werden muss. Eine Digitale Agenda beschreibt demnach die Handlungserfordernisse angesichts der digitalen Herausforderungen, der digitalen Transformation. Wer mit der Erwartung eines solchen Begriffs „Agenda“ an die von der Bundesregierung entworfene und kürzlich an die Öffentlichkeit gelangte „Digitale Agenda für Deutschland“ herangeht, wird schwer enttäuscht.
Zwar wird in der Agenda einleitend zutreffend beschrieben, welche Bedeutung der deutschen IT-Branche mit einem jährlichen Umsatz von ca. 85 Milliarden Euro zukommt, welche Chancen der digitale Wandel für Deutschlands Rolle als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der EU und der Welt sowie für die Bürgerinnen und Bürger bietet und welche Ableitungen daraus für die Politik zu fordern sind.
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