Drei eGovernment-Pleiten zum Wochenende Internetsperre und Elena beerdigt – eLohnsteuerkarte weiter verschoben

Redakteur: Gerald Viola

Gut Ding will Weile haben. Das gilt nicht nur für die elektronische Lohnsteuerkarte, die weiter auf sich warten lässt. Jetzt hat der Gesetzgeber nach langen Siechtum zwei weitere Projekte endgültig beerdigt.

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Bereits 2009 weigerte sich Bundespräsident Horst Köhler ohne zusätzliche Informationen das Interentsperrgesetz zu unterschreiben, mit dem die Regierung gegen Kinderpornografie vorgehen wollte.

Während Experten für Löschen statt Sperren argumentierten, sollte laut dem „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ bei verbotenen Inhalten ein Stoppschild erscheinen.

Kritiker sahen darin einen Einstieg in die Internetzensur. Nun beschloss der Bundestag, die Internetsperren zu kippen. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.

Heute wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 3. Dezember in Kraft. Ab morgen entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten.

Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.

Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler kann dem gescheiterten Projekt noch Positives abgewinnen: „Gut, dass es uns gelungen ist, ELENA noch vor Jahresende endgültig aufzuheben. Das ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die durch ELENA besonders belastet wurden, eine gute Nachricht.“

Und die elektronische Lohnsteuerkarte kommt schon wieder nicht. Die Einführung wurde auf 2013 verschoben. Der Bund der Steuerzahler nennt das ein „Armutszeugnis“. Erst hatten die Finanzämter massenweise fehlerhafte Daten gespeichert, nun macht die zentrale Datenbank für 41 Millionen Steuerpflichtige wohl noch mehr Probleme.

Das bringt – laut Süddeutscher Zeitung – Probleme für die Bürger mit sich: Wer etwa seinen Arbeitplatz wechselt, muss sich dafür nicht nur wie bislang die alte Lohnsteuerkarte beim bisherigen Arbeitgeber besorgen und dem neuen Arbeitgeber vorlegen. Er brauche zusätzlich auch einen Ausdruck seiner elektronisch gespeicherten Daten vom Finanzamt, zitiert die SZ Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

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