Röslers Vorstoß zur Rettung der Netzneutralität Internetsperre durch die Hintertür?
Am 20. Juni veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den ersten Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung. Unter Berücksichtigung der bisherigen Stellungnahmen und Vorschläge hat das BMWi nun den Verordnungsentwurf präzisiert und einen zweiten Entwurf vorgelegt.
Anbieter zum Thema

Dazu heißt es vonseiten des Ministeriums: „Ziel des BMWi ist und bleibt es, den freien und offenen Zugang zum Internet, seinen Inhalten und Anwendungen, so wie wir sie heute kennen, zu erhalten.“
In einem vom BMWi veröffentlichten Informationspapier heißt es zur Zielsetzung des zweiten Verordnungsentwurfes unter anderem: „Ziel ist es, den Zugang zu einem freien und offenen Internet diskriminierungsfrei zu erhalten. Nach dem Entwurf können neue Geschäftsmodelle der Netzbetreiber auf die Einhaltung der Netzneutralität überprüft werden und bei Bedarf kann ein gegriffen werden.“
Und weiter: „Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf sollen die Sicherung des Best-Effort-Prinzips noch stärker verdeutlichen. Danach müssen Netzbetreiber alle Datenpakete grundsätzlich gleich behandeln, und zwar unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel. Dazu gehören Übertragungskapazitäten, die grundsätzlich die Nutzung aller über das Internet erbrachten Dienste, Inhalte und Anwendungen ermöglichen.“
Dann folgt die Einschränkung: „Geschäftsmodelle der Netzbetreiber wie Managed Services (das sind Dienste in vom offenen Internet logisch getrennten Netzen mit einer Ende-zu-Ende-Kontrolle, die dem Endnutzer als separates Angebot zum Internetzugang gegen gesondertes Entgelt angeboten werden, wie zum Beispiel IP-TV) sollen zulässig sein.“
Dasselbe gelte für die Einrichtung von Transportklassen (einschließlich Volumentarifen). Sie dürften aber das Best-Effort-Internet nicht behindern.
Der neue Entwurf der Verordnung ergänze die Regelung zudem um eine Berichtspflicht der Bundesnetzagentur im Hinblick auf zukünftige Marktentwicklungen, die zu einer Beeinträchtigung des Best-Effort-Internet führen oder seine Fortentwicklung hindern könnten.
Zu dem überarbeiteten Entwurf hat das BMWi eine neue Abstimmungsrunde eingeleitet, um eingehende Erörterungen zu ermöglichen. Das BMWi hat zudem zu zwei Workshops eingeladen, um den Verordnungsvorschlag zunächst am 27. August 2013 mit Inhalteanbietern und Nutzern und am 5. September mit den Netzbetreibern fachlich zu diskutieren.
„Es ist und bleibt das Ziel des BMWi, den freien und offenen Zugang zum Internet, seinen Inhalten und Anwendungen, so wie wir es heute kennen, zu erhalten. Der Verordnungsentwurf soll zügig, aber zugleich sorgfältig zur Entscheidungsreife gebracht werden.“
(ID:42255897)