Bayerns Datenschutz als Modell für Europa Innenminister Hermann erteilt Zentralisierungsbemühungen beim Datenschutz Absage
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat vor EU-Parlamentariern, Vertretern der EU-Kommission und des Bundesinnenministeriums gefordert, die föderale Struktur des Datenschutzes trotz steigender Anforderungen zu erhalten.
Anbieter zum Thema
„Bei der Überarbeitung des europäischen Datenschutzrechts brauchen wir verbindliche Regelungen, die ein hohes Datenschutzniveau auch gegenüber globalen Datenverarbeitern wie Google, Facebook und Co. festschreiben. Europa muss Schutzlücken beim Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger im Netz schließen. Das gilt auch für die zunehmend internationalen Datenverarbeitungsprozesse der Wirtschaft. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das der Globalisierung gewachsen ist“, so Innenminister Herrmann.
Herrmann betonte, dass Wirtschaft und Bürger beim Datenschutz zu Recht rechtssichere und transparente Vorschriften erwarten. Neben der Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes in und außerhalb der EU müssten sämtliche Regelungen aber auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen gering halten.
Zudem müssten europäische Regelungen strikt das Subsidiaritätsprinzip beachten, so etwa bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz oder dem Beschäftigtendatenschutz. Herrmann: „Wir sind uns alle einig, dass wir einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz brauchen.
„Allerdings setzen wir hier auf wirksame nationale Regelungen. Europa brauchen wir vor allem dort, wo ein Mitgliedsstaat alleine nicht weiterkommt, wo wir also grenzüberschreitende Probleme lösen müssen.“ Das gelte etwa für den Datenschutz und den Datenverkehr in international organisierten Konzernen oder Durchsetzungsmechanismen für europäische Datenschutzstandards gegenüber globalen agierenden Internetdiensten.
Nationale Besonderheiten wie die Datenschutzkontrolle durch behördliche oder betriebliche Datenschutzbeauftragte oder die bürgernah organisierten unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder seien Erfolgsmodelle, die nicht aufs Spiel gesetzt werden dürften.
„Gerade unter den Bedingungen der Digitalisierung brauchen die Bürger Datenschutzkontrolle vor Ort. Ein ausschließlich zuständiger Ansprechpartner irgendwo in einem EU-Land wäre für den Bürger in Deutschland nicht die Adresse, bei der er seine Datenschutzanliegen erörtert. Europäisches Datenschutzrecht muss als Recht der Bürger, nicht als Standortfaktor für globale Diensteanbieter konzipiert werden.“
Die Datenschutzaufsicht sei Sache der Mitgliedstaaten, erinnerte Herrmann: „Wir müssen die bewährte föderale Struktur beibehalten, die einen bestmöglichen Datenschutz vor Ort sicherstellt. Europäischen Zentralisierungsgedanken erteile ich eine Absage.“
(ID:2053406)