SPD will morgens um 2 Uhr debattieren Innenausschuss stärkt neuen Personalausweis und De-Mail
Die SPD will nicht, dass das eGovernment-Gesetz ohne Debatte „in 2./3. Lesung zu nachtschlafender Zeit um 2 Uhr morgens verabschiedet“ wird. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Innenausschuss des Bundestags die Hürden für eine mögliche De-Mail-Konkurrenz hoch gelegt und die Online-Ausweisfunktion des nPA gestärkt.
Anbieter zum Thema

Der Innenausschuss hat den Weg für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen votierte der Ausschuss für die Vorlage in modifizierter Fassung.
Zuvor hatte das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Ziel des Entwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Weiter schreibt die Bundesregierung in der Vorlage, die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen solle verbessert und erleichtert werden.
Laut Entwurf sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Dabei sollten Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und „nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ,aus einer Hand‘ anzubieten“. Ebenso sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Hierzu soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung der Bundesregierung zufolge erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann.
Das erste dieser zugelassenen Verfahren betreffe von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung werde insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gewährleistet.
Das zweite dieser zugelassenen Verfahren sei „De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach Paragraf 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes“, die eine „sichere Anmeldung“ des Erklärenden voraussetzt.
(ID:39214410)