Abwicklung elektronischer Zahlungen Im Einklang mit dem eGovernment-Gesetz
Im Gespräch erklärt Mirko Hüllemann, Geschäftsführer der Heidelberger Payment GmbH, wie Behörden und andere öffentliche Einrichtungen das Thema ePayment im Sinne des eGovernment-Gesetzes stemmen können.
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Welche Dienstleistungen bietet Heidelpay an?
Hüllemann: Als Zahlungsinstitut, das durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen und beaufsichtigt ist, bietet Heidelpay seinen Kunden aus einer Hand sämtliche Dienstleistungen für die Abwicklung elektronischer Zahlungen. Dazu gehört unter anderem die Anbindung und Abwicklung aller gängigen internationalen Zahlungsarten wie Vorkasse, ELV, Kreditkarte, Giropay, Sofortüberweisung und Paypal. Zudem stellen wir eine umfangreiche und individuell konfigurierbare Risk Suite zur Verfügung, einschließlich der notwendigen Beratung, damit jeder Kunde die für sich optimalen Einstellungen findet. Optional führen wir für unsere Kunden auch zusätzliche Service-Leistungen durch, wie etwa Kontoführung, Verarbeitung von Zahlungsdateien, Erstellung von Reportings und andere Dienste.
Heidelpay garantiert als zugelassenes Zahlungsinstitut die Sicherheit der verwalteten Kundengelder. Diese sind wie bei Banken und Kreditinstituten besonders gesichert und werden auf Treuhandkonten verwaltet. Gerade im öffentlichen Sektor ist eine solche zusätzliche Sicherheitsmaßnahme von großer Bedeutung. Daneben können Kunden über Heidelpay alle Arten von Zahlungsdateien einreichen, die wir dann für sie verarbeiten, ohne dass weitere Bankgebühren anfallen. Das gilt für Auszahlungen und Einzüge und auch bei großen Datensätzen. Behörden können außerdem das Rechnungs- und Mahnwesen an Heidelpay auslagern. Dafür bieten wir ihnen auch den Service an, vollständig individualisierbare Templates für Rechnungen und Mahnungen bei uns zu hinterlegen.
Welche Projekte haben Sie bereits mit Behörden abgewickelt?
Hüllemann: Wir haben bereits erfolgreich Projekte mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) umgesetzt. Bei beiden Projekten war das Ziel, ein einfaches Verfahren inklusive der Zahlung von Gebühren anzubieten und die Prozesse komplett online abzuwickeln. Die von den Behörden eingesetzten Zahlarten waren bei beiden Projekten Kreditkarte und Lastschrift.
Wie bei allen Zahlverfahren im Internet werden dabei höchst sensible Personendaten ausgetauscht. Deshalb war der Datenschutz ein wichtiges Thema. Dem Nutzer sollte die Sicherheit gegeben und damit das Vertrauen vermittelt werden, dass er das Angebot ohne Bedenken annehmen kann. Im Gegensatz zu vielen unserer Projekte im Onlinehandel hat keine der beiden Behörden ein Standard-Shopsystem eingesetzt. Die Anbindung an unsere Systeme war trotzdem kein Problem, da Heidelpay für diese Fälle eine Schnittstelle bereitstellt, die eine schnelle und unkomplizierte Integration in individuell entwickelte Systemen ermöglicht.
Beide Behörden konnten durch die Einführung der Online-Bezahlverfahren die Bezahlprozesse deutlich vereinfachen und auch die Bearbeitungszeit senken. Sie präsentieren sich in der Wahrnehmung der Bürger damit als moderne und bürgernahe Dienstleister und steigern die Akzeptanz für ihre Angebote.
Erfahren Sie auf der nächsten Seite mehr über den Einfluss des eGovernment-Gesetzes.
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