Speicherung der Protokolldaten Hygienebestimmungen stellen auch Anforderungen an die Dokumentation

Redakteur: Ira Zahorsky |

Hygiene sollte in Praxen oberstes Gebot sein. Die Hygienebestimmungen sehen auch eine lückenlose Dokumentation vor. So sollen Praxisteam und Patienten besser geschützt und Rechtssicherheit gewährleistet werden.

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(Bild: Coltène/Whaledent GmbH + Co.KG / Anthony Thomas Advertising)

Die Reinigungseinstellungen des Ultraschallgeräts BioSonic UC 150 werden über einen handschuhfreundlichen Touchscreen individuell gewählt und direkt dokumentiert.

Der Hochleistungsreiniger des Schweizer Dentalspezialisten Coltene dokumentiert automatisch alle Reinigungsgänge und speichert die jeweiligen Protokolldaten sicher auf der internen Festplatte.

Wie bei einer Smartphone-App bestimmt der Nutzer per LED-Bildschirm seine persönlichen Präferenzen von der Vorwärmtemperatur bis zur Reinigungszeit. Die Ergebnisse liest er anschließend bequem über die integrierte USB-Schnittstelle auf seinem Computer aus. So validiert der Hygienebeauftragte die erfolgreiche Durchführung des Reinigungsprozesses und analysiert beispielsweise, wie lange eine Reinigungslösung bereits im Gebrauch ist.

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