Referententwurf zum eHealth-Gesetz Herbe Kritik macht sich breit

Redakteur: Jürgen Sprenzinger |

Der jüngste Referenzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum eHealth-Gesetz stößt in breitem Unfang auf Kritik seitens der Krankenkassen. Auch die Datenschützer haben Bedenken und die Industrie reagiert skeptisch. Ob der von Gesundheitsminister Hermann Gröhe zitierte „Sportwagen Gesundheitskarte“ je aus der Garage kommt, bleibt fraglich.

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnet die Gesundheitskarte als „Sportwagen, der momentan nicht aus der Garage kommt, aber auf seinen Einsatz lauert“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnet die Gesundheitskarte als „Sportwagen, der momentan nicht aus der Garage kommt, aber auf seinen Einsatz lauert“
(Bild: Techniker Krenkenkasse)

Der Referentenentwurf zum eHealth-Gesetz soll nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Aufbau und das Tempo der telematisch-medizinischen Infrastruktur eigentlich beschleunigen – insbesondere die elektronische Gesundheitskarte „Vorerst ist sie wie ein Sportwagen, der in der Garage auf seinen Einsatz lauert“, erklärte Gröhe die momentane Situation. Aber ob dieser „Sportwagen“ jemals aus der Garage kommt, steht in den Sternen. Anreize, aber auch Sanktionen sollen dafür sorgen, dass das Gefährt nun in die Gänge kommt. Doch die „Anreize“ werden von Lobbygruppen kritisiert.

Ein gutes Signal seitens der Politik ...

Der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte dazu: „Es ist ein gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle Akteure wenden. Telematik im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sie dient dazu, die Versorgung der Versicherten zu verbessern.

Realisiert wird dies in erster Linie über praktische Anwendungen, die entsprechenden Mehrwert für die Patienten, die Ärzte, die Krankenkassen und die Beitragszahler haben. Dass der Gesetzesentwurf offensichtlich darauf abzielt, die Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Telematikanwendungen mit verbindlichen Terminen zu versehen und damit zu beschleunigen, begrüßen wir daher grundsätzlich.“

... aber auch Kritik

Doch der Referentenentwurf wird auch in Teilen kritisiert und zwar an jenen Stellen, wo er die verschlüsselte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation abseits der eGK fördern will.

„Im Zusammenhang mit anderen Regelungen besteht zudem die Gefahr, dass die Beitragszahler durch Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden.

So sollen die Ärzte für 2016 und 2017 eine zusätzliche Pauschale für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes erhalten – wenn sie ihn jedoch nicht nutzen, folgt keine Sanktionierung, so der GKV

Auch der Verband der Ersatzkassen äußerte sich in ähnlicher Weise: „Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen – Tätigkeiten, die ansonsten aufwendig in Papierform erfolgen müssen – nun extra vergütet werden sollen“, sagte VdEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Elsner führte weiter aus: „Problematisch sind aus Sicht des VdEK jedoch die finanziellen Anreize, die das Gesetz erneut für Ärzte vorsieht: Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen – Tätigkeiten, die ansonsten aufwendig in Papierform erfolgen müssen – nun extra vergütet werden sollen. Im Gegenteil: Hier wird Praxispersonal durch elektronische Anwendungen entlastet. Darüber hinaus sollten zahlreiche Regelungen – etwa die Speicherung des elektronischen Medikationsplanes – nun auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden, da die eGK für diese Datenmengen nicht ausgelegt ist. Hier sind Online-Verfahren praktikabler.“

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