Niedersachsen und die EU-Dienstleistungsrichtlinie Hannover: Wie viel Einheitliche Ansprechpartner braucht das Land?
Der Experte, den die Landesregierung mit einem Gutachten beauftragt hatte, empfiehlt: Niedersachsen braucht nur einen einzigen Einheitlichen Ansprechpartner für das ganze Land. Doch bevor die Landesregierung in Hannover entscheidet, will sie erst einmal in München nachfragen.
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Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode hat in der Kabinettssitzung ein Gutachten zum sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner" vorgestellt. Der „Einheitliche Ansprechpartner" hat die Aufgabe, die EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten umzusetzen und danach Auskunftsersuchen von EU-Bürgern an die im Land zuständigen Stellen weiterzuvermitteln.
Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Aufgabe im Jahre 2008 den Landkreisen, kreisfreien und großen selbstständigen Städten sowie dem Wirtschaftsministerium übertragen, nachdem Gutachter zuvor mehrere Tausend Verfahren prognostiziert hatten.
Sie müssen sich mächtig geirrt haben, denn – so das Wirtschaftsministerium heute: „Nach dem jetzt vorgelegten Gutachten erreichen die Fallzahlen bei Weitem nicht die erwartete Größenordnung.“
Wirtschaftsminister Jörg Bode sagte dazu: „Wir werden uns zunächst die einschlägigen Erfahrungen in Bayern anschauen. Außerdem setzen wir verstärkt auf eine interkommunale Zusammenarbeit. Damit kann man die Aufgabenerledigung signifikant verbessern".
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, im kommenden Jahr eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium sollen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei den Kommunen dafür werben, durch Zusammenarbeit die Effektivität und Effizienz der kommunalen „Einheitlichen Ansprechpartner" in Niedersachsen zu verbessern.
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