Bundesgerichtshof wird entscheiden Handel mit gebrauchter Software rechtmäßig?
Es wird noch ein Weilchen dauern, aber dann werden sowohl Software-Schmieden und IT-Entscheider in der Öffentlichen Verwaltung Sicherheit haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) wird entscheiden, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen oder der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist (Az. I ZR 129/08).
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Mit dem Beschluss ist in der Sache noch nichts entschieden. Der Beschluss besagt lediglich, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordert.
Mit der eigentlichen Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig ist, wird sich der BGH erst im Rahmen des Verfahrens beschäftigen, das nun begonnen hat. Dem Beschluss lassen sich nach Ansicht von Juristen keine Anhaltspunkte dazu entnehmen, wie der BGH diese Frage im Ergebnis entscheiden wird.
Eines ist jedoch klar: Es wird noch einige Zeit dauern, bis Rechtssicherheit herrscht.
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