News Härtere Zeiten für öffentliche IT-Dienstleister
Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, weil Software ohne Ausschreibung von Bayern nach Baden-Württemberg geliefert wurde. Die Anstalt für Kommunale
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Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, weil Software ohne Ausschreibung von Bayern nach Baden-Württemberg geliefert wurde. Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat ein Programm für Fahrzeugzulassungen, das sie für Kommunen in Bayern entwickelt hatte, der Datenzentrale Baden-Württemberg geliefert.Die Kommission: „Eine Vergabestelle wie die Datenzentrale muss den Binnenmarktregeln für die öffentliche Auftragsvergabe bei der Erteilung eines Liefervertrags an Dritte genügen, auch wenn der Auftragnehmer selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und der öffentlichen Vergabeordnung unterliegt. Da die AKDB als Auftragnehmer vertraglich festgelegte entgeltliche Leistungen erbringt, wäre die Datenzentrale verpflichtet gewesen, den Auftrag gemäß dem EU-Vergaberecht öffentlich auszuschreiben, um so Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Lieferanten im Binnenmarkt sicherzustellen.“
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