Die Koalitionsvereinbarung und eGovernment Großer Wurf oder doch nur uninspiriertes Klein-Klein?

Redakteur: Manfred Klein

Was bedeutet der Koalitionsvertrag für ein künftiges eGovernment? Die von eGovernment Computing befragten Experten bewerten das Vertragswerk ganz unterschiedlich: Die Reaktionen reichen von verhaltener Skepsis bis zu großem Optimismus. Einig sind sich die Kommentatoren aber in ihrer Einschätzung der Notwendigkeit, schnell zu handeln.

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(Foto: Deutscher Bundestag / Meldepress/Ams)

eGovernment Computing hat dazu vier eGovernment-Experten befragt: Dirk Arendt, Director Public Sector & Government Affairs bei Good Technology; Dr. Philipp Müller von CSC; Dr. Pablo Mentzinis vom Branchenverband Bitkom und Jon Abele, Partner BearingPoint.

Mobile Government bleibt Stiefkind der Digitalen Agenda

Unter dieser Überschrift analysiert Dirk Arendt den Koalitionsvertrag. Er hielt dazu fest:

Der neue Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bietet unter dem Stichwort „Digitale Agenda“ viele gute Ansätze zur Verwaltungsmodernisierung. Das reicht von der Stärkung des IT-Planungsrates bei der Koordinierung von eGoverment-Projekten bis zum Transfer der deutschlandweiten Behördenrufnummer 115 ins Internet (www.115.de). Auch der Plan, Ansätze zu Open Data zu fokussieren und der angestrebte Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership weisen in die richtige Richtung. Wichtig zudem, dass der Vertrag die Bedeutung von Datenschutz und Sicherheit für die Akzeptanz für elektronische Behördendienste anerkennt.

Das allein sind gute Nachrichten, denn die Erfahrung zeigt: Wenn sich Begriffe – wie hier der der „Digitalen Agenda“ – durch einen Koalitionsvertrag ziehen, bietet das Spielraum für die ressortübergreifende Umsetzung konkreter Projekte. Klar ist aber auch: Dem Koalitionsvertrag fehlt es beim Thema Internet an Weitsicht.

Laut einer aktuellen ARD/ZDF-Studie sind im Jahr 2013 rund 41 Prozent der Internet-Nutzer mobil, sprich unterwegs, online. Das sind fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Diesem Trend zum Trotz und obgleich Deutschland schon heute zu den Ländern mit der geringsten Nutzung von Mobile Government zählt, findet sich im Koalitionsvertrag dazu keinerlei Strategie.

Dabei gibt es mit Blick auf Verwaltungsmodernisierung gute Gründe sich den Anforderungen endlich zu stellen. Bei allen Vorhaben muss dabei neben der Nutzerfreundlichkeit die Datensicherheit im Mittelpunkt stehen. Auf sensible Daten zurückgreifen zu können, wo sie benötigt werden, ohne sie dabei zu gefährden, ist die zentrale Herausforderung.

Mobile Sicherheitslösungen und eine umfassende Strategie zur mobilen digitalen Kommunikation sind bei der Weiterentwicklung der Verwaltungsmodernisierung durch e- und mGovernment unerlässliche Themen.

Dirk Arendt sieht die digitale Wirklichkeit in der Politik angekommen
Dirk Arendt sieht die digitale Wirklichkeit in der Politik angekommen
(Foto: Klaus Dombrowsky)

Zugleich ergeben sich etwa bei der digitalen Bürgerbeteiligung große Chancen. Politik und Verwaltung können sich dieses handlichen Weges bedienen, um Prozesse demokratischer und verständlicher zu machen. Das wird aber nur funktionieren, wenn Lösungen modern, mobil und sicher sind. Bedeutet: Realistisch Ziele vorgeben und die Umsetzung durch Standardisierung begleiten. Worten müssen Taten folgen, wenn die Koalition eine wirklich moderne Verwaltung für Deutschland will. Dazu gehören auch die Stärkung des IT-Beauftragten der Bundesregierung sowie eine Reform bei der Personalpolitik.

Der Koalitionsvertrag macht deutlich: Die digitale Wirklichkeit ist endlich bei den Politikern „ganz oben“ angekommen. Doch weil es im Vertrag um die kommenden Jahre bis 2017 geht, ist es unverständlich, warum dem Bereich Mobile keine stärkere Rolle zukommt und warum es beim mGovernment offenbar keine Ambitionen gibt, Deutschlands Zukunft zu gestalten. Wenn Deutschland seine digitale Zukunft nicht verspielen will, müssen Politik aber auch Wirtschaft heute die kommenden zehn bis 20 Jahre in den Blick nehmen. Sonst macht die „Digitale Agenda“ wenig Sinn.

Philipp Müller bewertete den Koalitionsvertrag so:

Ein Koalitionsvertrag kann unterschiedlich gelesen werden. Als weihnachtliche Wunschliste, als Landkarte der Machtverteilung zwischen den beteiligten Parteien oder als Bedingung der Möglichkeit für Politik und Verwaltung in der kommenden Legislaturperiode. Aus Sicht der an einer weiteren Digitalisierung von Deutschland interessierten Öffentlichkeit sollte der jetzige Koalitionsvertrag als ein realpolitisches Manifest für die digitale Netzwerkgesellschaft gesehen werden. Die Netzpolitik ist in der realen Machtpolitik angekommen.

Denn auch wenn viele der Projekte, die für eine Digitalisierung wichtig sind, herausgefallen oder verwässert wurden – ob das die IT-Konsolidierung, die Netzneutralität, „mobile Endgeräte“ für alle Schüler waren oder konkrete Zusagen für den Breitbandausbau, so ist es doch zum ersten Mal gelungen, das Querschnittsthema der Digitalisierung unserer Gesellschaft in Politik und Verwaltung zu verankern.

Ob das Glas halb voll oder halb leer ist, hängt jetzt davon ab, ob wir es schaffen, die grundlegende Logik von Digitalisierung als organisationstheoretischen Kerngedanken in Politik und Verwaltung zu etablieren.

Das heißt aber auch, dass die Netzpolitik Machtpolitik beziehungsweise Realpolitik lernen muss. Wie jeder Text, kann die Koalitionsvereinbarung unterschiedlich gelesen werden, und wie die meisten politischen Texte verträgt der Vertrag auch Widersprüche. Philosophisch können folgende Gedankenstränge identifiziert werden.

Industriepolitische Strategie: Es gibt handfeste industriepolitische und standortwettbewerbliche Gründe, die als Basis der Aussagen im Koalitionsvertrag identifiziert werden können. Etwa dann, wenn es um Schlüsseltechnologien, Kernkompetenzen, Industrie 4.0, Hightech-Strategie und IT-Sicherheit „made in Germany“ geht.

Im Koalitionsvertrag wird die Industrie als Rückgrat der wirtschaftlichen Rolle Deutschlands herausgestellt. IT nimmt dabei zunehmend die Rolle des Rückgrats ein und wird als Querschnittsfunktion im Hinblick auf internationale Wettbewerbsfähigkeit zum zentralen Instrument. Eine Transformation hin zur Industrie 4.0 wird als notwendige Bedingungen der Technologieführerschaft im Maschinenbau anerkannt. IT nimmt als Leitmarkt, als Schlüsseltechnologie und Kernkompetenz die Rolle eines Gravitationszentrums ein, das die Umlaufbahnen strategischer Überlegungen weitreichend bedingt.

Philipp Müller: „Ein emanzipatorisches Manifest für eine bessere Welt?“
Philipp Müller: „Ein emanzipatorisches Manifest für eine bessere Welt?“
(Foto: Philipp Müller)

Ein emanzipatorisches Manifest für eine bessere Welt. Es gibt Aussagen, die auch quer zu den beteilig-ten Parteien von den „Netzpolitikern“ platziert wurden. Wenn es um Medienkompetenz, Routerfreiheit, Open Data, Netzneutralität, Reform des Urheberrechts, von einem Völkerrecht des Netzes oder das frei-willige digitale soziale Jahr geht. Fernab von Wachstums- und Profitkalkül sind hier Ansätze eines humanistischen Duktus erkennbar, der fundamentale gesellschaftliche Freiheits-, Gleichheits- und Legitimitätskonzepte ins digitale Zeitalter überführt.

Ein realpolitisches Dokument. Der Vertrag kann aber auch als der Versuch gelesen werden, sich auf die Logik digitaler Netzwerkgesellschaften ernsthaft einzulassen und Staatlichkeit in diesem Kontext mitzugestalten – Digitalisierung ist in der Machtpolitik angekommen. Ob in Fragen der Infrastruktur, der Bildung oder der digitalen Verwaltung, der Vertrag zeigt eine Sensibilität für die großen Fragen unserer Zeit.

Im Koalitionsvertrag wird offensichtlich, dass die Logik des politischen Realismus, national und international, heute auch digital gedacht werden muss.

Es wird von einer europäischen Cybersicherheitsstrategie zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität gesprochen, von der Internet-Infrastruktur Deutschlands. In der digitalen Welt sind dies die Pendants zu territorialer Integrität sowie Sicherheits- und Wirtschaftsregimen.

Wichtig ist jetzt also nicht, was genau in den Vertrag aufgenommen wurde, sondern, ob Politik und Entscheidungsebenen in der Verwaltung es schaffen, sinnvoll Staatlichkeit in Netzwerkgesellschaft zu gestalten. Und das ist große Politik. Das heißt, wir müssen es schaffen, aus rund 5.000 Wörtern im Koalitionsvertrag, die die digitale Netzwerkgesellschaft betreffen (ja, wir haben sie gezählt), aus einem Budget von mehr als 17 Milliarden Euro pro Jahr in der Öffentlichen Verwaltung und weit mehr als 100 Milliarden in der deutschen Gesellschaft , im Zusammenspiel von 900 Behörden, über 130.000 Unternehmen in der IKT-Branche und mehreren hundertausenden zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Konzert zu orchestrieren. Denn das Potenzial von Informations- und Kommunikationstechnologien kann nur gehoben werden, wenn wir es kollaborativ und koordiniert angehen.

Die Koalitionsvereinbarung gibt genug her, um große Politik zu machen. Aber nur, wenn die Politiker Netzpolitik als Machtpolitik begreifen und wenn es die Machtpolitiker schaffen, sich mit der Logik digitaler Netzwerkgesellschaften so vertraut zu machen, dass sie mit Gewinn damit arbeiten können. Die nächsten vier Jahre sind von entscheidender Bedeutung für unser Land, für Europa und auch für die Menschheit an sich – wir brauchen endlich eine digitale Realpolitik.

Eines ist sicher: So viel eGovernment wie im neuen Koalitionsvertrag war noch nie. Geplant ist zum Beispiel eine eGovernment-Landkarte. Wichtig für mehr Transparenz und mehr Servicedenken in der Öffentlichen Verwaltung. Wenn man an Art. 91 d Grundgesetz denkt, ist das auch überfällig, denn bis heute haben es Leistungsvergleiche schwer.

Die größte Herausforderung bei einer eGovernment-Landkarte dürfte darin bestehen, die unterschiedlichsten Projekte zu bewerten und in Beziehung zueinander zu setzen. Kein Mensch wird bestreiten, dass es viele eGovernment-Projekte in der Republik gibt – aber aufschlussreich wird sein, wie unterschiedliche Ansätze zu bewerten sind.

Ein interessanter Ansatz ist auch die eGovernment-Toolbox für Kommunen. Die Bundesregierung will hier Kommunen die besten Umsetzungslösungen häufig genutzter Verwaltungsleistungen anbieten und dadurch eine bessere Vereinheitlichung mit niedrigeren Folgekosten erreichen.

Wichtig ist natürlich, dass die Festlegung, welche Anwendung warum die beste Umsatzlösung darstellt, transparent und nachvollziehbar erfolgt. Ebenso, dass dieser Ansatz mittelstandsfreundlich ausgestaltet wird und nicht zu teuren Monokulturen in der Verwaltungs-IT führt.

Die neue Regierung will die hundert wichtigsten Verwaltungsverfahren online bringen. Ob das so schnell gelingen wird, ist offen, aber wichtig ist jedenfalls, dass nach Massenverfahren priorisiert werden soll. Genau das hatte Bitkom in den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2013 angeregt. Gut so.

Mit D115 soll eines der erfolgreichsten eGovernment-Projekte des Bundes nun auch im Internet erreichbar werden. Bitkom hatte hierzu in seinen Wahlprüfsteinen empfohlen, das Serviceangebot der Behördenrufnummer D115 für das gesamte Bundesgebiet mit einer Verfügbarkeit 24/7 bis 2018 auszuweiten und bis 2020 um fremdsprachliche Angebote in den zehn häufigsten Fremdsprachen zu ergänzen. Auch hier ist die Verwaltung nun also auf gutem Wege.

„Es fehlt eine nachhaltige Strategie für den nPA.“ Dr. Pablo Mentzinis Bitkom
„Es fehlt eine nachhaltige Strategie für den nPA.“ Dr. Pablo Mentzinis Bitkom
(Foto: Bitkom)

Dennoch vermisst man eine nachhaltige Strategie, um den neuen Personalausweis wirklich zur wichtigsten Karte der Bürger zu machen. Wer etwas Neues einführt, muss erstens mit Kritik rechnen und zweitens erklären, warum es neu gemacht wird. Beides ist in der vergangenen Legislaturperiode unterlassen worden: Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltungsmitarbeiter wurden mit dem neuen Werkzeug allein gelassen.

Wenig überraschend also, dass zwar etwa 22 Millionen neue Personalausweise ausgegeben wurden, von denen aber nur bei etwas über 7 Millionen die eID-Funktion freigeschaltet wurde. Es fehlte die Öffentlichkeitsarbeit: Warum gibt es die eID? Was kann man damit machen? Wie sicher ist diese Funktion? Eins ist sicher: Negative PR von Hackerorganisationen reicht nicht.

Eines sollten wir nicht vergessen. Der Bürger muss für die neue Karte zahlen. Der alte Personalausweis kostete 8 Euro, der neue kos-tet dreieinhalb mal so viel, nämlich 28 Euro, für den elektronischen Aufenthaltstitel, das elektronische Ausweisdokument für die Nicht-EU-Bürger ist das Dokument noch deutlich teurer, nämlich über 100 Euro. Damit besteht eigentlich einiger Handlungsbedarf, um das Versprechen von sicherem eGovernment für Bürger auch wirklich einzulösen.

Zudem bestehen neue Herausforderungen. Der neue Personalausweis ist bisher kaum auf mobile Government eingestellt. Kartenleser lassen sich bei mobilen Endgeräten kaum sinnvoll einbinden. Andererseits ist es aber möglich, Smartphones oder Tablets als Kartenleser zu nutzen. Erste Versuche hierzu waren bereits erfolgreich, ob und wann der neue Personalausweis aber in Kombination mit Smartphones oder Tablets genutzt werden kann, ist noch offen. Wer mobile Government ernst nimmt, kann nicht bei der Entwicklung von Apps stehen bleiben, sondern muss auch für diese Fragen Antworten liefern.

Unterm Strich also eine ganze Menge von Aufgaben für die neue Bundesregierung, manches ist auf gutem Weg, aber beim neuen Personalausweis sollte das aktuelle Regierungsprogramm noch mal nachjustiert werden.

Der Koalitionsvertrag bietet auf 185 Seiten einige gute Ansätze, lässt aber auch Wichtiges vermissen. Im Kapitel 5 „Moderner Staat, Innere Sicherheit und Bürgerrechte“ und im Kapitel 4.4 „Digitale Agenda für Deutschland“ gehen die Ansätze zur Modernisierung durch IT an vielen Stellen in die richtige Richtung. Vieles bleibt aber vage. Offenbar sollten die vereinbarten Inhalte im Bereich der Modernisierung nicht viel kosten und ausreichend Gestaltungsspielraum lassen, um „sich waschen zu lassen, ohne dabei nass zu werden“.

eGovernment soll bei den Informations- und Nachweispflichten zu Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung aller Beteiligten beitragen. Leider werden hier keine konkreten Maßnahmen und Ziele genannt, dabei hätte ein Verweis auf das Projekt „Föderales Informationsmanagement“ (FIM) oder ein prozentuales Einsparziel die Umsetzung erleichtert. Das Thema ist aber wichtig und auch als Stärkung der Arbeit des Normenkontrollrats (NKR) zu werten.

„Interessant ist vor allem, was nicht im Koalitionsvertrag steht.“ Jon Able, Partner BearingPoint
„Interessant ist vor allem, was nicht im Koalitionsvertrag steht.“ Jon Able, Partner BearingPoint
(Foto: Marco Beckers)

Bemerkenswert ist der Wille, die Kompetenzen und Kapazitäten der strategischen Vorausschau in den Ministerien zu stärken, um Chancen und Gefahren mittel- und langfristiger Entwicklungen besser erkennen zu können. Bisher haben Politik und Verwaltung vorhandene Daten kaum genutzt, um mittels einer besseren Vorausschau ihre Aufgaben effektiver, kostengünstiger und bedarfsgerechter zu erfüllen. Andere Länder sind sehr viel weiter in der datenschutzrechtlich unbedenklichen Analyse und Nutzung von Big Data.

Auch zum Stichwort Bürgerbeteiligung finden sich gleich mehrere konkrete Aussagen im Koalitionsvertrag. Hier kann eGovernment eine wichtige Rolle spielen, wie das Gewinnerprojekt des 12. eGovernment-Wettbewerbes aus Schleswig-Holstein zeigt, das Planungsprozesse über eine gemeinsame Plattform gestaltet.

Zusätzlich soll das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ für verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung auf den Weg gebracht werden. Dabei kommt dem IT-Planungsrat die Rolle zu, eGovernment zu konsolidieren und zu koordinieren. Es bleibt zu hoffen, dass der IT-Planungsrat die in ihn gesetzten Erwartung auch erfüllen kann.

Bei den Einzelprojekten werden eine bundesweite eGovernment-Landkarte, die Übertragung der 115 ins Internet, ein einheitlicher Stammdaten-Account (Bürgerkonto), und ein Open-Data-Portal angesprochen. Alles gute Projekte mit Perspektive.

Insgesamt bleiben aber die Fragen der Finanzierung und der Steuerung dieser Initiativen offen. Soll dieser Vertrag wirklich zu einer digitalen Verwaltung 2020 führen, bedarf es einer wirksamen Steuerung durch einen starken Bund und starke Länder, die gerade den Kommunen Angebote machen sollten, wie sie den Schritt zu einer digitalen Transformation der Verwaltung schaffen.

Bemerkenswert ist auch das Kapitel 4.4 „Digitale Agenda für Deutschland“, in dem Themen wie die Digitalisierung von Energieversorgung, Verkehr, Bildung und Verkehr sowie Industrie 4.0 angesprochen werden. Hieraus sollten auch für die Verwaltung wesentliche Impulse für eGovernment ausgehen. Die Inhalte der digitalen Agenda 2014-2017 dürfen mit Spannung erwartet werden. Lobenswert sind die Ausführungen im Bereich Digitale Sicherheit und Datenschutz, mit weitreichenden Aussagen zur Cyberkriminalität, IT-Sicherheit und Infrastrukturen.

Am interessantesten ist aber oftmals, was nicht in einem Koalitionsvertrag steht: Vermisst habe ich Aussagen zu Shared Service Centern, zum Aufbau eines gemeinsamen IT-Dienstleisters für die Bundesverwaltung, zur Weiterentwicklung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens oder zur Stärkung des Bundes-CIO sowie generell konkrete Aussagen hinsichtlich Verantwortung und Finanzierung von Maßnahmen. Diese Themen werden aber hoffentlich auch ohne Koalitionsvertrag in der anstehenden Legislaturperiode aufgegriffen. Die Digitale Verwaltung 2020 bietet hierfür ein schützendes Dach.

Jetzt gilt es, die Themen, die im Koalitionsvertrag stehen, erfolgreich umzusetzen.

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