Erhöhung der Bandbreiten über Kupferkabel G.fast-Praxistest noch in diesem Jahr
Die alternativen Netzbetreiber des Breko wollen noch im Jahr 2014 die zum Einsatz auf Kupferdoppeladern entwickelte, noch nicht standardisierte Technologie G.fast in der Praxis testen. Der Test soll von der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen wissenschaftlich begleitet werden.
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Die im Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) organisierten Festnetzwettbewerber der Deutschen Telekom beschäftigen sich nach Verbandsangaben bereits seit geraumer Zeit mit der Technologie G.fast, die bislang allerdings noch nicht standardisiert sei und in verschiedenen Praxisvarianten eingesetzt werden könne.
Für kurze Leitungsdistanzen bis 250 Meter
G.fast nutze sehr hohe Frequenzbereiche und sei daher entsprechend anfällig für Störeinflüsse. Aus diesem Grund müsse zusätzlich Vectoring eingesetzt werden, um den Effekt des Übersprechens zwischen den verschiedenen Adern in einem Leitungsbündel weitgehend zu eliminieren. Aufgrund der hohen Frequenzen und der dadurch starken Abschwächung des Signals eigne sich die Technologie nur für sehr kurze Strecken von maximal 250 Metern ab dem Einspeisepunkt.
Je nach Ort der Einspeisung – und damit dem Punkt des Einsatzes von G.fast – unterscheidet man zwischen der Nutzung direkt am Hausanschluss, dem Abschlusspunkt Linientechnik (APL), meist im Keller eines Gebäudes, und dem Einsatz an einem speziellen Einspeisepunkt (FTTdp – Fibre To The Distribution Point), der auf der Straße – in der Regel unter dem Gehweg – liegt. Daher wird diese Variante teilweise auch als FTTS (Fibre To The Street) bezeichnet. In Deutschland gebe es bislang nur sehr wenige Distribution Points; diese müssten für G.fast daher eigens errichtet werden.
„Tuning“ der Kupfer-Hausverkabelung
Wird G.fast zur Beschleunigung der in der Regel aus Kupferleitungen bestehenden Hausverkabelung genutzt – man könnte es auch als „Tuning“ der Inhouse-Verkabelung bezeichnen – und bis zum Hausanschluss Glasfaser (FTTB) gelegt, seien auf diesem Wege Bandbreiten von bis zu mehreren Hundert Megabit pro Sekunde möglich. Bei der Nutzung von Einspeisepunkten – den Distribution Points – unter dem Gehweg oder der Straße (FTTdp) würden sich, so der Breko, die maximal erreichbaren Datenraten mit zunehmender Entfernung bis zum Anschluss des Kunden drastisch reduzieren: Bereits ab rund 50 Metern verbleibender Leitungslänge bis zum Nutzer verringere sich die erreichbare Bandbreite signifikant. Ab etwa 250 Metern verbleibender Leitungslänge sei ein Einsatz von G.fast nicht mehr sinnvoll.
„Aus diesem Grunde kann G.fast per FTTdp technologiebedingt nur wenig zum flächendeckenden Ausbau mit schnellen Breitbandanschlüssen im ländlichen Raum beitragen“, erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Gerade hier haben wir es in der Regel mit sehr hohen Leitungslängen zu tun, sodass es wirtschaftlich und auch für den Kunden deutlich sinnvoller erscheint, die Glasfaser als zukunftssichere Technologie nicht nur auf die Straße bis vor das Gebäude, sondern direkt bis in die Häuser (FTTB/FTTH) zu legen.“ Gegen den Einsatz von G.fast zur Erhöhung der Bandbreiten über die vorhandene Kupfer-Hausverkabelung spricht für den Breko zumindest technologisch nichts. „Bis die Glasfaser direkt in jede Wohnung gelegt werden kann, stellt G.fast einen sinnvollen Weg dar, um Menschen und Unternehmen sehr hohe Bandbreiten zu wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellen zu können“, unterstreicht Albers.
Wettbewerbsverträglicher Einsatz von G.fast
Der Verband warnt nach den gemachten Erfahrungen bei VDSL2-Vectoring unterdessen davor, einzelnen Unternehmen exklusive Nutzungsrechte – etwa der Hausinfrastruktur – zur Verwendung des kommenden Standards einzuräumen. Technologiebedingt könne G.fast durch die Koppelung mit Vectoring immer nur von einem Unternehmen zwischen Einspeisepunkt und Endkunde eingesetzt werden. Breko-Vizepräsident und Versatel-Chef Johannes Pruchnow: „Es muss von vornherein sichergestellt werden, dass G.fast von allen Netzbetreibern zu fairen und chancengleichen Bedingungen eingesetzt werden kann. Quasi-Monopole darf es im Jahr 15 der TK-Liberalisierung nicht mehr geben.“
Um einen wettbewerbsverträglichen Einsatz von G.fast zu gewährleisten, müsse die Einführung der neuen Technik von Beginn an regulatorisch eng begleitet werden. Vor allem müsse sichergestellt werden, dass bestehende Investitionen am HVt (der Vermittlungsstelle) bzw. am Kabelverzweiger (der „graue Kasten“ an der Straße) durch die neue Technologie nicht beeinträchtigt werden – z.B. durch eventuelle Störeinflüsse auf bestehende ADSL-Leitungen, die derzeit neben VDSL mit und ohne Vectoring unproblematisch weiterbetrieben werden könnten.
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