eGovernment-Gesetz Gesetzesvorlage passiert im zweiten Anlauf Bundesrat

Redakteur: Manfred Klein

Der Bundesrat hat der Gesetzesvorlage zur Förderung der elektronischen Verwaltung – kurz eGovernment-Gesetz – zugestimmt. Kernstück des Gesetzes ist der Abbau rechtlicher Hindernisse für elektronische Verwaltungsverfahren, etwa durch Streichung von Schrift­formerfordernissen. Und auch der Streit um De-Mail geht in die zweite Runde.

Anbieter zum Thema

(Foto: Bundesrat)

Nachdem der Bundesrat das Gesetz im November abgelehnt hatte, wurde es vom Bundestag überarbeitet. Dabei wurden auch die Forderungen des Bundesrates aufgegriffen.

So stellt der Bundesrat beispielsweise klar, dass die Verpflichtung der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Bereitstellung von Informationen nach dem eGovernment-Gesetz (EGovG) unter dem Vorbehalt der landesrechtlichen Übertragung dieser Aufgaben steht.

Des Weiteren wurde klargestellt, dass nur solche Daten von Behörden bereitgestellt werden können, über die die jeweilige datenhaltende Stelle frei verfügen kann. Mit der Änderung soll insbesondere klargestellt werden, dass durch Bundesverordnung keine Nutzungsbedingungen für Daten festgelegt werden können, soweit Rechte Dritter, insbesondere Rechte der Länder, entgegenstehen.

Über die Forderungen des Bundesrates zum EGovG hinaus hat der Deutsche Bundestag in dem Gesetz den barrierefreien Zugang in der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes konkretisiert.

Danach sollen zum Beispiel der elektronische Zugang zur Verwaltung und die elektronische Aktenführung so gestaltet werden, dass die elektronischen Kommunikationseinrichtungen und elektronischen Dokumente für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Der Bundesrat bemängelte auch, dass die Ersetzung der Schriftform im elektronischen Verfahren abschließend festgelegt wurde und forderte, diese offen zu gestalten. Dieser Forderung ist der Deutsche Bundestag ebenfalls gefolgt. Die Regelung über den Ersatz der Schriftform wurde nunmehr technologie- und binnenmarktoffen gestaltet.

Künftig werden durch Rechtsverordnung auch andere sichere Verfahren zugelassen. Die Festlegung dieser Verfahren wird für den Bund durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen.

Aus Sachsen heißt es dazu: „Durch eine sächsische Initiative im Bundesrat, der sich der Deutsche Bundestag angeschlossen hat, wurde erreicht, dass auch weitere sichere Verfahren zum Schriftformersatz zugelassen werden können, um auf neue, insbesondere internationale Entwicklungen reagieren zu können.“

Top secret! So entsteht der neue Personalausweis
Bildergalerie mit 14 Bildern

Der Landes-CIO des Freistaates, Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt, erklärte dazu: „Ich begrüße das Gesetz, das die Bürger spürbar von überflüssiger Bürokratie entlasten kann. Es ist eine wichtige Grundlage für geplante landesspezifische Regelungen im Bereich des eGovernment. Mit den vorgesehenen Instrumentarien können mehr Transparenz und Mitbestimmung für Bürger geschaffen werden. Auch können Ressourcen der Wirtschaft gestärkt werden. Deutschland bleibt hierdurch in diesem Bereich wettbewerbsfähig, was auch Sachsen als Technologiestandort zugute kommt. Nun kommt des darauf an, dass der Bundestag auch möglichst bald über das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten entscheidet, damit auch die erforderliche Grundlage für die Modernisierung der Kommunikation mit der Justiz gesetzt wird.“

(ID:39944360)