Bundesinnenminister kritisiert europäische Datenschutzreform Friedrich fordert effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte
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Zum Auftakt der Internationalen Datenschutzkonferenz in Berlin sprach sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erneut für eine weitere Europäisierung des Datenschutzrechts im Bereich der Wirtschaft aus. Friedrich forderte insbesondere strengere Regelungen zum Schutz der Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.

Schon Anfang des Jahres hatte Bundesinnenminister Friedrich sich grundsätzlich für die Reformvorschläge der EU-Kommission zum Datenschutz ausgesprochen. Und dabei folgende Schwerpunkte für eine künftige EU-weite Regelung des Datenschutzes genannt:
- eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und großen Anbietern wie Google und Facebook bei den Datenschutzkontrollen,
- der Schutz der Privatsphäre ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit,
- Regeln für den globalen gewerblichen Datenbetrieb und Informationsfluss sowie
- eine Überprüfung der Datenschutzstandards am Maßstab der einzelnen Lebensbereiche.
Seinen erneuten Vorstoß begründete Friedrich in Berlin vor rund 250 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, EU-Mitgliedstaaten und Datenschutzaufsichtsbehörden: „Ein Wirtschaftsraum mit über 500 Millionen Verbrauchern braucht gemeinsame Standards für den Datenschutz. Im Zeitalter des Internets und der Cloud macht das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht an den Ländergrenzen Halt.“
Friedrich forderte in diesem Zusammenhang eine strengere Regelungen für Datenverarbeitungen, die eine hohe Relevanz für die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte haben. Inhalt und Grenzen von Profilbildungen müssten zentrale Elemente einer Datenschutz-Grundverordnung sein. Als Beispiel nannte er Suchmaschinen. Die Vorschläge der Kommission böten eine gute Grundlage und müssten gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten diskutiert werden.
Friedrich plädierte dafür, Verantwortungsbereiche festzulegen und die Nutzer von sozialen Netzwerken nicht mit komplizierten Datenschutzregeln allein zu lassen. „Die Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten haben hier besondere Schutzpflichten.“
Friedrich warnte davor, das Datenschutzrecht im Zuge einer Einheitslösung (One-size-fits-all-Modell) auf Sachverhalte zu erstrecken, die gemeinhin nicht als regelungsbedürftig betrachtet werden. „Wir müssen uns auf das konzentrieren, wo die Gefahren für Persönlichkeitsrechte lauern.“ Er plädierte dafür, klare Verantwortungsbereiche festzulegen und insbesondere zwischen Anbietern und Nutzern zu unterscheiden.
Zugleich lobte Friedrich den hohen Standard des deutschen Datenschutzes in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern: „Die Bürgerinnen und Bürger können vom Staat zu Recht einen besonders sorgfältigen Umgang mit ihren Daten verlangen. Dabei ist und bleibt Deutschland mit seinen Datenschutzbeauftragten Vorbild.“
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