Söder stellt Bayerisches eGovernment-Gesetz vor Freistaat will die digitalen Rechte der Bürger stärken

Redakteur: Manfred Klein

Bayerns Finanzminister und CIO Dr. Markus Söder hat im Kabinett den Entwurf für ein Bayerisches eGovernment-Gesetz als wichtige Säule der Gesamtstrategie BayernDigital vorgestellt. Das neue Gesetz soll die Basis für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung werden.

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Söder will sich bei seinem eGovernment-Gesetz auf das Wesentliche beschränken
Söder will sich bei seinem eGovernment-Gesetz auf das Wesentliche beschränken
(Bild: Bayerisches Finanzministerium)

Dazu Markus Söder „Bayern übernimmt mit dem Gesetzentwurf eine Vorreiterrolle in Deutschland. Während die bisherigen Initiativen in Bund und Ländern vor allem nach innen, auf die Verwaltung ausgerichtet sind, stehen im bayerischen Gesetz Bürger, Unternehmen und Kommunen im Mittelpunkt.“

Das Gesetz schaffe die Voraussetzung für eine digitale Rendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, so Söder weiter.

Bayern verankere mit dem Gesetzentwurf erstmals digitale Rechte für Bürger und Unternehmen. „Wir wollen Behördengänge rund um die Uhr, sieben Tage die Woche ermöglichen. Dazu liefert jetzt der Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen“, erklärte Söder.

Das eGovernment-Gesetz soll die Rechte auf eine digitale Unterschrift, auf ein digitales Verwaltungsverfahren, auf digitales Bezahlen, digitale Nachweise, digitale Rechnungsstellung und das Recht von Bürgern und Unternehmen auf sichere, verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung regeln. Bei all diesen Anwendungen soll die Kommunikation mit den Behörden zentral und sicher über das BayernPortal laufen.

„Wir schaffen so digitale Chancengleichheit in ganz Bayern – die Behörde ist immer nur einen Klick entfernt“, so Söder. Den dazu erforderlichen Ausbau von schnellem Internet fördert der Freistaat mit einem Breitbandförderprogramm mit einem Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro bis 2018.

Gleichzeitig soll durch das Gesetz für die digitale Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen ein flexibler Rechtsrahmen geschaffen werden. Der Freistaat könnte dann den Kommunen künftig zum Ausbau digitaler Angebote zentrale Basisdienste zur Verfügung stellen (digitale Bezahlmöglichkeiten, ein Bürgerkonto oder einen Postkorb).

Zusätzliche Akzente soll das Gesetz mit der Modernisierung des Datenschutzes in Bayern und der Einrichtung eines Frühwarnsystems für IT-Sicherheitsvorfälle in der Verwaltung setzen.

Das Gesetz ist mit zehn Artikeln schlank gefasst. „Wir beschränken uns auf das Wesentliche“, so Söder. „Es wird nur geregelt, was praktisch machbar ist. Und das werden wir auch zeitnah umsetzen.“

Die zehn neuen Artikel ersetzen oder vereinfachen mehr als 40 bestehende Formvorschriften. So wird ein zusätzlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen mit den bayerischen Verbänden diskutiert. Es soll noch vor der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden und noch im laufenden Jahr in Kraft treten.

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