eGovernment in Bayern Freistaat digitalisiert Fischereirechte

Redakteur: Manfred Klein

Bayern ist nach eigenen Angaben das bisher einzige Bundesland, das die Fischereirechte digital erfasst und verwaltet. Staatssekretär Füracker verspricht sich davon einen Schutz der Fischereirechte und eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungsarbeit.

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(Bild: pershing - stock.adobe.com)

In Bayern gibt es rund 22.000 Fischereirechte mit einem Gesamtvermögenswert von rund 1 Milliarde Euro. Allein der Freistaat Bayern besitzt etwa 600 Rechte. Die zugrundeliegenden Daten sind vielfach noch papiergebunden und weisen große Aktualitätsunterschiede auf. Die Vermessungsverwaltung in Bayern hat nicht nur das Eigentum an Grund und Boden im Blick.

„Mittels Digitalisierung sichert die Vermessungsverwaltung auch die Fischereirechte dauerhaft und zeitgemäß. Die Fischereirechte stellen für die Eigentümer einen nicht unerheblichen Vermögensbestandteil dar. Als erstem Landkreis in der Oberpfalz ist nun die flächendeckende Digitalisierung für den Landkreis Neumarkt abgeschlossen. Die Daten zu 240 belegten Fischereirechten im Landkreis können nun digital genutzt werden“, teilte Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker mit.

Der Freistaat Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das Fischereirechte flächendeckend und einheitlich an zentraler Stelle digital erfasst. Bayernweit wurden im Rahmen der Digitalisierung bereits über 12.000 Fischereirechte bearbeitet. Damit werden die Rechte der Eigentümer gesichert sowie die Arbeit der Verwaltung und der Notare bei Rechtsgeschäften erleichtert. Zuständig für die Digitalen Fischereirechte im Landkreis Neumarkt ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neumarkt i. d. OPf.

„Mit der Digitalisierung werden auch vielfältige Anwendungen, etwa für Fischereifachberatung, Gewässerplanung, Katastrophen- und Umweltschutz, wissenschaftliche Forschung im Fischereiwesen bis hin zum eGovernment unterstützt“, hob Füracker hervor.

Den Startschuss zur Digitalisierung der selbständigen Fischereirechte gab Heimatminister Söder vor einigen Jahren. Die Vermessungsverwaltung, in deren Bestand die Daten nach Auflösung des Fischsteuerkatasters überführt wurden, habe diesen Datenschatz gehoben. Durch die vorhandene Fachkompetenz und den Umgang mit digitalen Geodaten und modernsten Computer- und Datentechnologien sei die Vermessungsverwaltung für diese Aufgabe geradezu prädestiniert gewesen.

Die Erfassung der Fischereirechte erfolgt am Kompetenzzentrum Digitalisierung beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Schwabach.

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