Hamburgs Bürger erstreiten Transparenzgesetz Fraktionen und Volksinitiative verständigen sich auf Kompromiss
Hamburg wird künftig alle öffentlichen Dokumente ins Netz stellen. Die Bürgerschaft hat auf Basis eines interfraktionellen Antrags nun ein entsprechendes Transparenzgesetz beschloßen. Das neue Gesetz soll in drei Monaten in Kraft treten und dann das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ablösen. Was ändert sich dann?
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Damit haben sich alle Bürgerschaftsfraktionen und die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ nach zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt.
Das Gesetz soll es den Bürgern mehr als bisher ermöglichen, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine alle maßgeblichen Umstände berücksichtigende Meinung zu bilden und entsprechend qualifizierte Vorschläge zur besseren Gestaltung eines Vorhabens einbringen zu können.
Ein Zugang zu amtlichen Informationen war bisher nur auf Antrag möglich. Dies soll geändert und durch eine generelle Veröffentlichungspflicht für 15 wichtige Dokumentenarten ergänzt werden.
Dazu wird – weitergehend als in Berlin und in Bremen – ein eigenes Informationsregister im Internet eingeführt. Dort werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register veröffentlicht.
Zudem wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.
Dennoch seien zwingende Datenschutzregeln bei der Novellierung gewahrt, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte wurde in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eng einbezogen, heißt es aus Hamburg.
Und die Bürger erhalten mit dem mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, sich mit Beschwerden zur Bearbeitung eines Informationsanliegens oder bei Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden.
Dazu Urs Tabbert, Fachsprecher Recht, Datenschutz und Informationsfreiheit der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Von dem Mehr an Transparenz erhoffen wir uns eine stärkere öffentliche Kontrolle und damit einen weiteren Beitrag zur Korruptionsprävention – so wie dies auch durch das bereits auf den Weg gebrachte Korruptionsregister geschehen ist. Einen weiteren positiven Effekt versprechen wir uns durch eine Erhöhung des Kostenbewusstseins der Verwaltung. Das ein oder andere kostspielige Gutachten wird unter den kritischen Augen der Öffentlichkeit wohl nur noch in Auftrag gegeben werden, wenn es zwingend notwendig ist.“
Als Vorlage des Gesetzentwurfs diente eine überarbeitete Fassung der Volksinitiative, die für den Spätsommer ein Volksbegehren angemeldet hatte. Im Rahmen der Gespräche wurden weitere Veränderungen am Gesetzentwurf vereinbart, die insbesondere eine möglichst ressourcenschonende Umsetzung des Gesetzes zum Ziel haben, um möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungsaufwand hervorzurufen.
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